Vorhaben kann dank zweckgebundener Spenden unterstützt werden
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt in Schleswig-Holm die Instandhaltung der Kapelle auf dem Holmer Friedhof. Für den Innenanstrich der Kapelle kann die Stiftung dank zweckgebundener Spenden 3.245 Euro zur Verfügung stellen. Der Friedhof samt denkmalgeschützter Kapelle befindet sich in der Süderholmstraße und ist Teil der historischen Fischersiedlung Holm.
Die Förderung dient der Ausführung von Malerarbeiten im Innenraum der Kapelle. Konkret sollen die Deckenflächen sowie die Wände neu gestrichen werden, um Schäden zu beheben und den Bestand langfristig zu sichern. 2020 hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz schon einmal unterstützt und die Erneuerung und Restaurierung der Bleiverglasung der Kapellenfenster gefördert.
Die Kapelle der 1650 gegründeten historischen Totengilde Holmer Beliebung bildet gemeinsam mit dem umgebenden Friedhof den Mittelpunkt der Fischersiedlung Holm, gruppieren sich doch die einzelnen Fischerhäuschen drumherum.
Dass auf der einst von Fischern bewohnten Insel – erst seit dem 20. Jahrhundert ist der Holm ein Stadtteil der Stadt Schleswig und mit dem Festland verbunden – eine besondere soziale Struktur bestand, zeigt die Gründung der Totengilde: Die Holmer Fischer fanden sich nach dem Dreißigjährigen Krieg und Pestepidemien „aus freiem Belieben“, also ohne Anordnung der Obrigkeit, zusammen, um Verstorbene würdevoll und christlich zu bestatten und den Hinterbliebenen beizustehen. Eine Gegenbewegung in der damaligen Zeit, als viele Tote oft nachts schnell und lieblos verscharrt wurden.
Heute gilt die Holmer Beliebung als letzter erhaltener Zusammenschluss dieser Art und der Friedhof als der einzige private Friedhof Deutschlands. Rechtlich sind Beliebungen heutzutage „Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit“. Die Holmer Beliebung prägt zusammen mit der Fischerzunft von 1765 weiterhin das gesellschaftliche Leben auf dem Holm.
Der Holmer Friedhof mit Kapelle in Schleswig ist eines der mehr als 280 Denkmale, die die Deutsche Stiftung Denkmalschutz dank privater Spenden, ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale bisher allein in Schleswig-Holstein fördern konnte.