23.03.2026

Standortsuche für Leuchtturm Roter Sand geht in die nächste Phase

Leuchtturm Roter Sand Bundesweit
Leuchtturm Roter Sand
Leuchtturm Roter Sand

Baugenehmigung als nächster Meilenstein angestrebt

Um das Kulturdenkmal Leuchtturm Roter Sand dauerhaft bewahren zu können, sucht die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) einen neuen Standort in Landnähe. Diese Standortsuche geht nun in die nächste Phase. Als potenzielle Standorte beworben hatten sich Bremerhaven, Wilhelmshaven, Fedderwardersiel und Hooksiel. Nun müssen die baurechtlichen Anträge für den aussichtsreichsten Standort Fedderwardersiel in der Gemeinde Butjadingen vorbereitet werden. 

Ziel ist eine entsprechende Baugenehmigung: Davon sowie von den folgenden fachlichen Abstimmungen und der noch zu sichernden Finanzierung hängt ab, wann die nächsten Schritte im Versetzungsprozess konkret umgesetzt werden können. Die DSD stimmt das Vorgehen eng mit dem Bundesministerium für Verkehr, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, dem Landesamt für Denkmalpflege Niedersachsen sowie der Gemeinde Butjadingen ab.

„Der Leuchtturm Roter Sand ist ein herausragendes maritimes Denkmal. Daher wollen wir dieses Baudenkmal unbedingt für zukünftige Generationen sichern“, sagt Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. „Dass der Leuchtturm an seinem neuen Standort besser erreichbar sein wird, ermöglicht zudem, dass zahlreiche Besucherinnen und Besucher ihn künftig hautnah erleben können und hat schließlich auch für die Wartung enorme Vorteile.“

Die vier Bewerbungen als neuer Leuchtturm-Standort sind im vergangenen Jahr nach denkmalpflegerischen, infrastrukturellen und technischen Kriterien sorgfältig geprüft worden. Zwei der Standorte erwiesen sich als grundsätzlich genehmigungsfähig: Fedderwardersiel und Wilhelmshaven. Bremerhaven schied als Standort aus, da die zuständigen Wasserstraßen- und Naturschutzbehörden zu der Einschätzung gelangten, dass eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben sei; insbesondere wegen einer Verwechslungsgefahr mit aktiven Seezeichen. Für Hooksiel wurden seitens des Wasserschifffahrtsamtes ähnliche Bedenken geäußert. Mit Fedderwardersiel rückt nun der Standort in den Mittelpunkt, der nach den vorliegenden Bewertungen für die künftige Aufstellung aufgrund der Genehmigungsfähigkeit und der Lage besonders gut geeignet ist.

Die DSD hat sich für die Umsetzung des Leuchtturmoberteils entschieden, da nach heutigem Kenntnisstand eine dauerhaft sichere und denkmalgerechte Erhaltung des Leuchtturms am bisherigen Standort in der Außenweser nicht mehr gewährleistet ist. Gründe dafür sind insbesondere veränderte Strömungs- und Bodenverhältnisse, zunehmende extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels mit höherem Wellenschlag sowie neue Erkenntnisse zur Standsicherheit. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes in unmittelbarer Nähe des Welterbes Wattenmeer, die Arbeiten vor Ort zusätzlich begrenzen. Im Vorfeld der Entscheidung für eine Translozierung wurden Alternativen – von einem „kontrollierten Verfall“ über verschiedene Erhaltungs- und Sicherungsvarianten vor Ort bis hin zu stark eingreifenden baulichen Lösungen – diskutiert. Sie bieten nach aktuellem Kenntnisstand jedoch keine verlässliche Perspektive für einen langfristigen Erhalt unter den heutigen und künftig zu erwartenden Bedingungen.

Erst wenn das Bauantragsverfahren weiter fortgeschritten ist und die anschließenden Vergabeschritte abgeschlossen sind, können konkrete Angaben zu Kosten und Umsetzungsschritten gemacht werden. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass es sich bei dem Umzug um ein Millionenprojekt handeln wird. Die DSD wird die nächsten Entscheidungen gemeinsam mit ihren Partnern weiter voranbringen.

Leuchtturm Roter Sand

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