15.05.2026

Trotz fehlender Evaluation: Erneuter Eingriff in den Denkmalschutz in NRW

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Landtag von Düsseldorf
Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Düsseldorfer Landtag im Gespräch mit Landtagsabgeordneten über das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen

Deutsche Stiftung Denkmalschutz informiert im Landtag über Denkmalschutz‑Änderungen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat bei einer Tagespräsentation im Landtag Nordrhein‑Westfalen die Landtagsabgeordneten über die geplanten Änderungen der Landesbauordnung informiert. Sie warnt davor, unter dem Deckmantel einer Bauordnungsnovelle substanzielle Eingriffe in das Denkmalschutzgesetz Nordrhein‑Westfalen vorzunehmen. Die Stiftung fordert, die vorgesehenen Denkmalschutz‑Änderungen aus dem Bauordnungs‑Mantelgesetz herauszulösen und erst nach Abschluss der im Koalitionsvertrag zugesagten Evaluation der Denkmalschutzgesetz‑Novelle von 2022 zu beraten.

Die DSD begrüßt ausdrücklich das Ziel der Landesbauordnungsnovelle, Bauen in Nordrhein‑Westfalen schneller, einfacher und praxisnäher zu machen. Entbürokratisierung, verlässlichere Abläufe und eine stärkere Digitalisierung sind aus Sicht der Stiftung richtige und notwendige Schritte, insbesondere dort, wo bürokratischer Aufwand beim Bauen im Bestand reduziert werden kann.

Gleichzeitig sieht die DSD den aktuellen Gesetzentwurf im Hinblick auf den Denkmalschutz betreffenden Teil kritisch. In den zahlreichen Gesprächen im Landtag wurde deutlich, dass bei vielen Abgeordneten – insbesondere aus dem für die Landesbauordnung zuständigen Bauausschuss sowie dem für das kulturelle Erbe zuständigen Kulturausschuss – über die Folgen der tiefgreifenden Änderungen dieser Novelle am Denkmalschutzrecht noch Diskussionsbedarf besteht. Zudem kritisiert die DSD das Verfahren: Die fachliche und politische Beratung des Denkmalschutzes wird faktisch auf den Bauausschuss verengt, obwohl der Schutz des kulturellen Erbes eine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe des Landes ist.

Inhaltlich warnt die Stiftung vor Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten und einer Ungleichbehandlung privater oder kommunaler Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber staatlichen Eigentümern. Besonders problematisch sind aus Sicht der DSD Sonderregelungen für Landes‑ und Bundesliegenschaften sowie Verfahrensmechanismen, die fachliche Prüfung und unabhängige Expertise schwächen. Eine solche Beschleunigung droht nicht zu mehr Qualität und Verlässlichkeit zu führen, sondern zu Konflikten, Fehlentscheidungen und letztlich zu Verzögerungen.

Bereits die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2022 hat die unabhängige fachliche Mitwirkung spürbar eingeschränkt. Umso schwerer wiegt, dass die im Koalitionsvertrag ausdrücklich zugesagte Evaluation dieser Reform bis heute aussteht, während nun erneut ein grundlegender Systemumbau angestoßen werden soll.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert daher gemeinsam mit dem Denkmalschutz‑Bündnis NRW, die vorgesehenen Änderungen am Denkmalschutzrecht aus dem Bauordnungs‑Mantelgesetz herauszulösen. Anpassungen sollten erst nach Abschluss der zugesagten Evaluation der Novelle von 2022 und auf einer belastbaren, evidenzbasierten Grundlage erfolgen. Dauerhafte Beschleunigung im Bauen und im Verwaltungshandeln gelingt nur durch klare Zuständigkeiten, ausreichende personelle Kapazitäten, konsequente Digitalisierung und hohe Qualität in der fachlichen Bearbeitung.

Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, erklärt: „Wer erneut tief in das Denkmalschutzgesetz eingreifen will, ohne zuvor die zugesagte Evaluation der Reform von 2022 vorzulegen, handelt ohne belastbare Grundlage. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihre politischen Zusagen einhält. Reformen brauchen Evidenz, starke unabhängige Fachlichkeit und faire Regeln für alle. Nicht einen Entwurf, der Qualität und Vertrauen untergräbt.“

Weitere Informationen unter: www.denkmalschutz.de/aktionen-stellungnahmen und www.denkmalschutz-erhalten.nrw

Dr. Ursula Schirmer, Pressesprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (links), und Fabian Christmann, Pressereferent der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, im Gespräch mit Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich seit 1985 kreativ, fachlich fundiert und unabhängig für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein. Ihr ganzheitlicher Ansatz ist einzigartig und reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale, pädagogischen Schul- und Jugendprogrammen bis hin zur bundesweiten Aktion Tag des offenen Denkmals®.

Rund 600 Projekte fördert die Stiftung jährlich, vor allem dank der aktiven Mithilfe und Spenden von über 200.000 Förderern. Insgesamt konnte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereits über 7.500 Denkmale mit mehr als einer drei viertel Milliarde Euro in ganz Deutschland unterstützen. Doch immer noch sind zahlreiche einzigartige Baudenkmale in Deutschland akut bedroht. mehr erfahren

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