DSD erneuert Appell an NRW‑Heimatministerium
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) begrüßt die Fortschreibung der Denkmalbegründung zur Villa Buth für die Denkmalliste Jülichs ausdrücklich. Mit der nun vorliegenden Ergänzung wird die Nutzung des Gebäudes als Zwangsunterkunft für jüdische Bürgerinnen und Bürger in der NS‑Zeit verbindlich als denkmalwertprägend festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund erneuert die DSD ihren Appell an NRW‑Heimatministerin Ina Scharrenbach, sich für den Erhalt der Villa Buth als authentischen Erinnerungsort einzusetzen.
Die aktualisierte Denkmaleintragung verdeutlicht die besondere historische Bedeutung der Villa Buth und stärkt ihre Stellung als Objekt von öffentlichem Interesse. Erstmals wird nun amtlich dokumentiert, dass das Gebäude Teil der regionalen Verfolgungsgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus war und damit eine Bedeutung besitzt, die weit über lokale Bezüge hinausgeht. Das örtliche Engagement von Vereinen und Initiativen in Jülich ist vorbildlich, bis hin zu dem prämierten Schulprojekt des Heilig-Geist-Gymnasiums in Würselen.
„Die Ergänzung des Textes in der Denkmalliste ist ein wichtiger und überfälliger Schritt,“ erklärt Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. „Sie unterstreicht die große Relevanz des Objektes für die Gesellschaft und verdeutlicht, dass eine Zerstörung dieses Kulturdenkmals keine Option ist.“
Am 27. Februar hatte das LVR‑Amt für Denkmalpflege im Rheinland das sogenannte Ministeranrufungsverfahren ausgelöst. Seither liegt die Entscheidung über den Erhalt oder den Abriss der Villa Buth beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein‑Westfalen in seiner Rolle als Oberste Denkmalbehörde.
Mehr als drei Monate nach Beginn des Verfahrens ist bislang noch keine Entscheidung bekannt geworden. Nach Auffassung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz verdeutlicht allein dieser Zeitverlauf, wie anspruchsvoll und komplex einzelne denkmalrechtliche Prüf- und Abwägungsprozesse in der Praxis sind.
Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den geplanten Änderungen des Denkmalschutzgesetzes in NRW, die Heimatministerin Ina Scharrenbach im Rahmen ihrer für dieses Jahr geplanten Novelle der Landesbauordnung anstrebt. Künftig sollen zentrale und fachliche Verfahrensentscheidungen innerhalb eines Monats getroffen werden; wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Genehmigung als erteilt.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz appelliert erneut an die Landesregierung Nordrhein‑Westfalens, den besonderen historischen Rang der Villa Buth anzuerkennen und sich für den Erhalt auszusprechen. Zugleich mahnt sie an, bei den aktuellen gesetzlichen Neuregelungen im Denkmalschutz die tatsächlichen Anforderungen der Praxis zu berücksichtigen und ausreichend Raum für fundierte Entscheidungen zu lassen.
Die Villa Buth ist ein eindrucksvolles Zeugnis der Villenarchitektur des 19. Jahrhunderts. In den anspruchsvollen Formen der Neo-Renaissance mit Freitreppe, Mittelrisalit, Loggien und säulengetragenem Balkon sind die Fassaden der Fabrikantenvilla durch reich gestaltete Säulen, Pilaster, Friese, Kartuschen und Fensterfaschen gegliedert. Auch im Inneren wird der hohe Anspruch des Bauherrn in der reichen Ausstattung deutlich. Die im Haus noch teilweise vorhandenen originalen Einbauten und Details haben besonderen künstlerischen Wert.
Die Villa ist außerdem ein Geschichtsort von herausragender Bedeutung. Die repräsentative Fabrikantenvilla aus dem späten 19. Jahrhundert wurde 1941/1942 als sogenanntes „Judenhaus“ genutzt, in dem jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen der Kreise Jülich, Düren und Erkelenz bis zu ihrer Deportation in ein Arbeits- oder Vernichtungslager interniert wurden. Sie ist damit eine wichtige originale Erinnerungs- und Gedächtnisstätte für die Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung. Wenn die Überlebenden ihre Erinnerungen nicht mehr weitergeben können, sind die mahnenden authentischen Ort umso wichtiger.