Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz finanziert ihre Arbeit vor allem durch einen stetig wachsenden Kreis von Förderern, die sich Spenden und anderen Zuwendungen regelmäßig für den Denkmalschutz engagieren. Mit Ihrer ersten Spende oder Zustiftung sind Sie dabei.
Da wir eine Stiftung privaten Rechts sind, ist eine Mitgliedschaft - wie für einen Verein üblich - nicht möglich. Förderer der Deutschen Stiftung Denkmalschutz werden Sie durch Ihre Spende oder Zustiftung
Eine Spende wirkt als Soforthilfe, da sie zeitnah für unsere Satzungszwecke ausgegeben werden muss. Eine Zustiftung stärkt den Kapitalstock unserer Stiftung. Die Erträge aus dem Stiftungskapital sind die Wirtschaftsgrundlage unserer Arbeit - eine Erhöhung des Kapitals bedeudet damit ein sicheres Fundament, es ist die Voraussetzung für langfristige Planungen und nachhaltiges Wirtschaften. Mehr dazu finden Sie hier
Um über den Einsatz von Spenden zu informieren, senden wir allen Förderern unentgeltlich MONUMENTE. Das Magazin erscheint jeden zweiten Monat, insgesamt also sechsmal jährlich. Wenn Sie dies nicht wünschen, dann senden Sie uns eine kurze Nachricht an foerderer@denkmalschutz.de oder rufen uns an unter 0228 9091-250 .
Von einer ausländischen Bank können Sie uns per Kreditkarte oder per Paypal spenden oder bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten. Unsere Bankverbindung: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, IBAN: DE71 500 400 500 400 500 400. SWIFT-BIC: COBADEFFXXX. Vielen Dank. Lastschriften können von Auslandskonten leider nicht abgebucht werden.
Sofern uns Ihre Adresse vollständig vorliegt, erhalten Sie Ihre Jahresquittung mit allen Spenden unaufgefordert im Februar des Folgejahres. Sollten Sie Ihre Quittung ausnahmsweise sofort benötigen, können Sie diese hier anfordern.
Sollte Ihnen die Jahresquittung bis Ende Februar des Folgejahres nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unter foerderer@denkmalschutz.de oder bei unserem Spender-Service unter Tel. 0228 9091-250. Möglicherweise lag uns Ihre Adresse nicht vor.
Sollten Sie eine Spende auf Ihrer Jahresquittung vermissen, kann dies verschiedene Gründe haben:
Ihre Spende wurde bereits mit einer Einzelquittung bestätigt. In diesem Fall darf der Betrag nicht erneut auf Ihrer Jahresquittung erscheinen.
ODER:
Sie haben eine Spende zum Jahreswechsel überwiesen. Möglicherweise ging der Betrag wegen der Feiertage erst im neuen Jahr bei uns ein. Dann dürfen wir Ihre Spende erst auf der Jahresquittung für das Folgejahr bestätigen. Wenn Sie den Zahlungsausgang im alten Jahr mit Ihrem Kontoauszug dem Finanzamt belegen, so wird die Spende in der Regel auch für das Jahr des Überweisungsausgangs anerkannt.
Dauerspenden machen unsere Hilfe planbar und sorgen für niedrige Verwaltungskosten. Ihre Spende können Sie hier online einrichten oder sich hier ein entsprechendes Formular herunterladen und uns zusenden.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz lässt die sachgemäße Verwendung der Spendengelder regelmäßig von verschiedenen Institutionen prüfen. Der wirtschaftliche und angemessene Umgang der Stiftung mit den ihr anvertrauten Mitteln wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Rund 80 % der zur Verfügung stehenden Mittel fließen direkt in die Projektförderung der Stiftung - dies entspricht den Vorgaben gängiger Spendensiegel-Standards. Mehr zum Thema Transparenz erfahren Sie hier
Grundsätzlich freuen wir uns über freie Spenden, weil diese uns ermöglichen, dort aktiv zu sein, wo die Not am größten ist. Ungebundene Spenden schaffen Handlungsspielraum und helfen, schnell und flexibel zu reagieren. Dies erläutert auch das Zentralinstitut für soziale Fragen in seinen Spender-Tipps www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spendentipps/Die_7_wichtigsten_Tipps_fuer_Spender.pdf
Auf unserer homepage finden Sie eine Auswahl unserer aktuellen Förderprojekte.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne persönlich und erläutern Ihnen eventuelle Alternativen aus unserem umfangreichen Förderprogramm, das jedes Jahr rund 600 Projekte umfasst. Für Denkmale, die nicht zu unserem von Experten verabschiedeten Förderprogramm zählen, können wir keine zweckgebundenen Spenden entgegennehmen. Denn vor jeder Förderzusage der Stiftung steht eine gründliche Prüfung der geplanten Maßnahmen – ein sach- und denkmalgerechter Einsatz der uns anvertrauten Mittel ist uns ganz besonders wichtig. Und nur bei Sanierungsmaßnahmen, die wir unmittelbar begleiten, können wir einen sachgerechten Einsatz Ihrer Spenden garantieren.
Sollte eine zweckgebundene Spende nicht zeitnah in eine aktuelle Restaurierungsmaßnahme am genannten Denkmal eingebunden werden können, behalten wir uns eine anderweitige Verwendung vor.
Sollten für ein spezifisches Objekt mehr Spenden eingehen, als für die Sanierungsmaßnahmen benötigt werden, kommen sie anderen bedürftigen Denkmalen des jeweiligen Bundeslandes zugute.
Über die Möglichkeiten, mit einer Zustiftung nachhaltig zu helfen, können Sie sich hier informieren.
Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Deshalb schreiben wir auch aktiv Personen an, bei denen wir ein Interesse am Thema vermuten. Für einzelne Spendenaufrufe mieten wir deshalb von einer Adressagentur Adressen. In der Regel stammen diese aus dem Versandhandel - die Vermietung ist gemäß Datenschutzbestimmungen zulässig. Diese Anschriften werden nicht in unserer eigenen Adressdatei gespeichert.
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Spender-Service per Email: foerderer@denkmalschutz.de oder per Telefon: 0228 90 91-250.
Wenn Sie grundsätzlich keinerlei Werbebriefe mehr erhalten möchten, gibt es die Möglichkeit eines Eintrags in die sogenannte Robinsonliste unter www.robinsonliste.de. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema.
Wichtig: Dieser Eintrag muss alle fünf Jahre von Ihnen persönlich erneuert werden.
Wir setzen technische und auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Daten unserer Förderer zu schützen. Für alle Mitarbeiter gelten die besondere Verschwiegenheitspflichten nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.