Dafür sorgen, dass etwas von Ihnen bleibt

Mit Blick auf unsere Verantwortung für das kulturelle Erbe gegenüber kommenden Generationen bedenken immer mehr Menschen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in ihrem Testament. So hilft ihr Vermögen auch über ihr Leben hinaus dort, wo es ihnen wichtig ist – und wofür sie sich vielleicht heute schon einsetzen. Für die Widmung testamentarischer Zuwendungen steht ihnen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung offen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute. 

Beratungstermine

Wir besprechen mit Ihnen gerne individuell und selbstverständlich vertraulich Ihre Möglichkeiten, mit Ihrem Testament Gutes für den Denkmalschutz in Deutschland zu bewirken. Ob in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses - wir helfen gern die Möglichkeiten zu erörtern, was Ihrem persönlichen letzten Willen am meisten entspricht. 

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch (Tel. 0228 9091-200) oder per E-Mail zur Verfügung.
 

Die nächsten Termine

Fragen zur Testamentsaufsetzung

Ein Testament verfassen - aber wie?

Letztwillige Verfügungen können auf unterschiedliche Weise getroffen werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments. Es muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben und vom Erblasser mit vollem Vor- und Zunamen - unter Angabe des Ortes und des Datums der Unterzeichnung - unterschrieben sein. Das Testament sollte sicher, aber auffindbar oder auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Eine andere Möglichkeit ist das so genannte öffentliche Testament. Der Erblasser kann sich bei einem Notar beraten lassen und ihm seinen letzten Willen – auch mündlich – übermitteln. Der Notar setzt dann das Testament schriftlich auf und hinterlegt es beim zuständigen Amtsgericht.

Ehepaare können ein so genanntes Ehegattentestament errichten. In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sie sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen einen Dritten nach dem Ableben des Längerlebenden als Erben. Auch hierfür kann sowohl ein eigenhändiges als auch ein öffentliches Testament verfasst werden.

Sehr gerne können wir über Details einer etwaigen Verfügung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs sprechen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne!

Ansprechpartner

Stefan Hanner

Testament-Service

Tel. 0228 9091-200

testamente@denkmalschutz.de

Iris Parsiegla

Testament-Service

Tel. 0228 9091-200

testamente@denkmalschutz.de

Stefan János Wágner

Testament-Service

Tel. 0228 9091-200

testamente@denkmalschutz.de