Dauerhafte Hilfe

Spenden oder Stiften? Auch wenn die Worte gemeinhin oftmals synonym verwendet werden, besteht zwischen “stiften” und “spenden” ein entscheidender Unterschied. Beide helfen der guten Sache - so viel ist klar. Doch Stiftungen oder Zustiftungen meinen, anders als Spenden, eine Zuwendung in das zu erhaltende Vermögen einer eigenständigen oder treuhänderischen Stiftung. Diese Zuwendungen dürfen von der Organisation nicht direkt verwendet werden. So bleibt das anvertraute Vermögen ungeschmälert bestehen. Stiftungen sind auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet. 

Teil einer alten Tradition sein und dabei Gutes tun – Stiften und Mäzenatentum sind bereits seit Jahrhunderten bewährt, sie fördern öffentliche und sanitäre Einrichtungen und natürlich die Künste. Mit einer Zustiftung in das Vermögen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sichern Sie das Fundament unserer Arbeit und schaffen so wichtige Bausteine für die Zukunft des Denkmalschutzes. Dabei bieten wir viele Optionen, wie Sie sich als Stifter bei uns einbringen können. 

Diese Möglichkeiten bieten wir Stiftern

Zustifter gesucht

Unterstützen Sie unsere treuhänderischen Stiftungen

Ob Dorfkirchen, Schlösser und Burganlagen, Bürgerhäuser, Parkanlagen, Friedhöfe und Gärten, Altäre, Orgeln, historische Bäume und Skulpturen oder Zeugen der Technikgeschichte – die Vielfalt der Baudenkmale, die von Treuhandstiftungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz profitieren, spiegelt eindrucksvoll das Engagement unserer Stifter und Stiftergemeinschaften wider.

Selbstverständlich sind die meisten Treuhandstiftungen für Zustiftungen und Spenden Dritter offen. Suchen Sie also einen Zweck für eine angedachte Zuwendung, lohnt sich möglicherweise der Blick in die Liste der errichteten Treuhandstiftungen. 

Übersicht aller Treuhandstiftungen

Vielleicht finden Sie Ihren Wunschkandidaten schon hier?

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Eine Spende wirkt als Soforthilfe, da sie zeitnah für unsere Satzungszwecke ausgegeben werden muss. Eine Zustiftung stärkt den Kapitalstock unserer Stiftung. Die Erträge aus dem Stiftungskapital sind die Wirtschaftsgrundlage unserer Arbeit - eine Erhöhung des Kapitals bedeutet damit ein sicheres Fundament, es ist die Voraussetzung für langfristige Planungen und nachhaltiges Wirtschaften. Mehr dazu finden Sie hier

Zustiftungen können wie Spenden an unsere bekannten Spendenkonten entrichtet werden. Es bedarf lediglich eines Vermerks Zustiftung im Verwendungszweck der Überweisung.

Gemeinsam mit zweckungebundenen Spenden und den Einnahmen aus der Lotterie GlücksSpirale oder Bußgeldern bilden die Erlöse des Stiftungskapitals den allgemeinen Haushalt der Stiftung. Damit tragen auch Zustiftungen zur Manövriermasse bei, aus denen wir akuten Bedarf stillen können. Über die Verwendung der Mittel entscheiden Vorstand und Stiftungsrat gemeinsam mit unserer Wissenschaftlichen Kommission. Über die geförderten Projekte berichten wir z.B. in der MONUMENTE, auf unseren Internetseiten oder im Jahresbericht der Stiftung.

Die Stiftung verfolgt eine verantwortungsbewusste Kapitalanlage-Strategie. Die umgesetzten Anlagerichtlinien sind konservativ und berücksichtigen den Werterhalt des Stiftungskapitals ebenso wie regelmäßige und kalkulierbare Einnahmen. Spekulative Instrumente mit hohem Risiko sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr zu unseren Kapitalanlagerichtlinien erfahren oder den Finanzbericht der Stiftung erhalten möchten.

Ja, es bestehen viele Möglichkeiten, Zustiftungen persönlich zu gestalten, sei es das Engagement eines Stifters herauszustellen, einen thematischen Zuschnitt festzulegen oder auch formale Bedingungen zu knüpfen. Bitte sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie bei der Ideenfindung und Realisation.

Nein, ebenso wie Spenden sind Zustiftungen bleibende Schenkungen. Interessieren Sie sich für eine Lösung, die Ihnen im Notfall Zugriff auf das Vermögen lässt, könnte möglicherweise ein Stifterdarlehen interessant für Sie sein.

Treuhandstiftungen und Fonds sind das Ergebnis unserer Bemühungen, unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für möglichst alle Fördererwünsche nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den passenden Rahmen zu finden. Fonds und Treuhandstiftungen sind rechtlich als Schenkungsauflage gestaltet und werden getrennt vom übrigen Vermögen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Sondervermögen (Fonds) bzw. als Sondervermögen in Treuhandschaft (Treuhandstiftungen) bilanziert. Innerhalb der Förderergemeinschaft der Deutschen Stiftung Denkmalschutz tragen Stifter ebenso wie Spender oder Kooperationspartner zum Gelingen des großen Ganzen bei. 

Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt, für Zustiftungen gelten erweiterte Steuervorteile. Testamentarische und lebzeitige Zuwendungen sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit.

Ansprechpartner

Nadine Smukal

Teamleitung

Stifter-Service

Tel. 0228 9091-203

stifter@denkmalschutz.de