von-Freier-Stiftung

von-Freier-Stiftung für den Landschaftspark in Hoppenrade

Die 2010 gegründete treuhänderische von-Freier-Stiftung unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz setzt sich für die Förderung der Restaurierung, Erhaltung und Pflege des eingetragenen Denkmals Landschaftspark Hoppenrade in Brandenburg sowie für weitere denkmalgeschützte historische Parks und Gärten ein.

Das Gut Hoppenrade wurde 1803 vom Amtmann Johann Paul Freyer (1774-1845) aus Havelberg erworben, dessen Pächter er seit 1796 war. Der circa 22 Hektar große Landschaftspark in Hoppenrade ist aufgrund seiner hervorragenden gestalterischen Konzeption und seines wertvollen Gehölzbestandes wohl die bedeutendste Parkanlage der Prignitz. Sein jüngerer Sohn Friedrich Wilhelm Freyer errichtete das heutige Gutshaus. Ab 1847 wurde der ältere Gutspark in einen Landschaftspark umgestaltet. Die Entwürfe stammen von Lenné-Schüler Eduard Neide, dem späteren Direktor des Berliner Tiergartens. Die Einheit und Harmonie von Gutshof, Park und Landschaft ist prägend für den Hoppenrader Landschaftspark. Neide ließ bei seiner Neugestaltung die natürlichen Gegebenheiten des Geländes mit einfließen und integrierte ebenso Bestandteile des älteren Parks. Veränderungen wie zum Beispiel das Versenken von Koppelzäunen in Gräben verleihen dem Landschaftspark eine große Weite. Geschwungene Wege führen vom Gutshaus durch den Park und erschließen die verschiedenen Landschaftsräume. Von 1919-21 wurde der Landschaftspark erneut umgestaltet und nach Westen erweitert. Aus dieser Zeit stammt das als Altensitz geplante, villenartige Wohnhaus im Süden des Parks. Nach 1945 fiel das Gut Hoppenrade unter die Bodenreform. Durch die geänderte Nutzung erfuhr der Landschaftspark tiefgreifende Veränderungen. So wurden verschiedene Gehölzgruppen entfernt. Teile des Parks verwilderten. Neue Wirtschaftswege wurden angelegt, bestehende verbreitert. Seit 1985 steht der Landschaftspark Hoppenrade unter Denkmalschutz.