Informationen zu Meldemöglichkeiten im Rahmen des Hinweisgeber-Schutzgesetzes

Für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die Wahrung von Compliance und gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Selbstverständlichkeit. Hierunter fällt auch die Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes, mit welchem etwaige nicht regelkonforme Sachverhalte in der Stiftung anonym gemeldet werden können. Dies betrifft allgemeine Normen (Richtlinien, Verordnungen, Gesetze) ebenso wie interne Vorgaben (interne Richtlinien, Arbeitsanweisungen). Daher ermutigen wir Mitarbeitende, arbeitnehmerähnliche Personen und Dritte, uns Hinweise auf etwaige Verstöße mitzuteilen, damit wir diese abstellen bzw. verfolgen können.

Unsere Richtlinien zu der anonymen Meldemöglichkeit im Rahmen des Hinweisgeber-Schutzgesetzes finden Sie hier:

Richtlinien der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zum Hinweisgeber-Schutzgesetz

Direktlinks zu den Meldeportalen:

Online-DSD-Meldeportal

Auch die externe Meldestelle des Bundes nimmt Hinweise sowohl online als auch telefonisch oder auf postalischem Wege entgegen:

Online-Meldeportal des Bundesjustizministeriums

postalisches Meldeformular des Bundesjustizministriums