Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im Bereich der Denkmalpflege tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht erforderlich. Die Schulpflicht muss allerdings erfüllt sein. Die Art des Schulabschlusses spielt dabei keine Rolle.
Das FSJ in der Denkmalpflege ist nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen, es bietet aber die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu nutzen. Nach Einzelfallprüfung kann es auf eine handwerkliche Ausbildung, oder als Praktikum für bestimmte Studiengänge angerechnet werden. Nach Abschluss des FSJ in der Denkmalpflege wird ein qualifiziertes Abschlusszeugnis ausgestellt.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Denkmalpflege kann in der Regel zwischen dem vollendeten 16. und 26. Lebensjahr geleistet werden.
Das FSJ Denkmalpflege ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung an.
In den Jugendbauhütten sind die Jugendbauhüttenleiter für die pädagogische Betreuung der Freiwilligen zuständig. Für die fachliche Anleitung und Betreuung in den Einsatzstellen sind Fachkräfte vor Ort verantwortlich.
Ausländische Teilnehmer sind herzlich willkommen. Voraussetzungen sind dabei nur ein Aufenthaltstitel, der auch zur Erwerbsfähigkeit berechtigt und Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
FSJ-Bezüge werden diesbezüglich als Einkommen angerechnet und vom ALG II abgezogen.
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben der einzelnen Einsatzstellen. Der Besuch der Seminare gilt als Arbeitszeit.
Ein besonderer Ausweis, der Vergünstigungen im ÖPNV sowie in staatlichen und kommunalen Einrichtungen bietet (z. B. Museen, Schwimmbäder...), wird ausgestellt.
Das FSJ in der Denkmalpflege beginnt am 1. September und endet im Folgejahr am 31. August. Es dauert also in der Regel zwölf Monate, kann aber im Einzelfall verkürzt (minimal 6 Monate) oder verlängert (maximal 18 Monate) werden.
Es gibt Jugendbauhütten in 13 Bundesländern. Die Einsatzstellen liegen in der Regel in einem Umkreis von ca. 100 km zur Jugendbauhütte.
Bei Ableistung des FSJ Denkmalpflege besteht gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld.
Die Seminarzeit beträgt sechs Wochen pro Jahr. Inhalte sind Theorie und Praxis in der Denkmalpflege. Es entstehen keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Seminare. Fahrtkosten werden in der Regel erstattet.
Ja! Wer zwölf Monate ein FSJ Denkmalpflege leistet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während dieser Zeit zahlt die Einsatzstelle oder der Träger mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.
Ja! Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ja! Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Ja! Alle Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert.
Eine Unterkunft muss grundsätzlich selbst gesucht werden. Es gibt an den Einsatzstellen aber oft günstige Unterkünfte. Teilweise besteht die Möglichkeit in den eigenen Häusern der Jugendbauhütte vor Ort zu wohnen. Die Jugendbauhüttenleiter helfen bei der Unterkunftssuche gerne weiter!
Das FSJ in der Denkmalpflege wird als Wartezeit für einen Studienplatz angerechnet. Im Einzelfall kann es zusätzlich für bestimmte Studiengänge als Praktikum angerechnet werden.
Ja, der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage im Jahr.
Es wird ein Taschengeld und Verpflegungskostenzuschuss von zurzeit circa 390 Euro monatlich gezahlt.
Wenn Sie mehr über das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege wissen möchten, wenden Sie sich einfach direkt an die Jugendbauhütte, für die Sie sich interessieren. Bei generellen Fragen zu den Jugendbauhütten können Sie sich auch gerne an das Referat Jugendbauhütten bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wenden.
Sie können sich direkt hier online bewerben.
Nach Eingang der Onlinebewerbung wird der Interessent bzw. die Interessentin zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die dem gegenseitigen Kennenlernen dient und aufkommende Fragen bezüglich des Freiwilligendienstes beantworten soll. Im Anschluss erhält der Bewerber den Einsatzstellenkatalog und bewirbt sich bei den Wunscheinsatzstellen, wo noch einmal ein Bewerbungsgespräch und eventuell ein Termin zum Probearbeiten vereinbart wird. Der Arbeitsvertrag für das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege wird zwischen dem Freiwilligen, der Jugendbauhütte und der Einsatzstelle geschlossen.