Häufig gestellte Fragen

Wer kann mitmachen?

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im Bereich der Denkmalpflege tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht erforderlich. Die Schulpflicht muss allerdings erfüllt sein. Die Art des Schulabschlusses spielt dabei keine Rolle.

Ist das FSJ in der Denkmalpflege eine qualifizierte Ausbildung?

Das FSJ in der  Denkmalpflege ist nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen, es bietet aber die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu nutzen. Nach Einzelfallprüfung kann es auf eine handwerkliche Ausbildung, oder als Praktikum für bestimmte Studiengänge angerechnet werden. Nach Abschluss des FSJ in der Denkmalpflege wird ein qualifiziertes Abschlusszeugnis ausgestellt.

Wie alt muss ich sein?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Denkmalpflege kann in der Regel zwischen dem vollendeten 16. und 26. Lebensjahr geleistet werden.

Entstehen mir Kosten?

Das FSJ Denkmalpflege ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung an.

Wer betreut mich? Wer leitet mich in der Einsatzstelle an?

In den Jugendbauhütten sind die Jugendbauhüttenleiter für die pädagogische Betreuung der Freiwilligen zuständig. Für die fachliche Anleitung und Betreuung in den Einsatzstellen sind Fachkräfte vor Ort verantwortlich.

Kann ich auch als ausländischer Freiwilliger teilnehmen?

Ausländische Teilnehmer sind herzlich willkommen. Voraussetzungen sind dabei nur ein Aufenthaltstitel, der auch zur Erwerbsfähigkeit berechtigt und Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Was geschieht, wenn ich ALG II-Empfänger bin?

FSJ-Bezüge werden diesbezüglich als Einkommen angerechnet und vom ALG II abgezogen.

Wie lang ist meine wöchentliche Arbeitszeit?

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben der einzelnen Einsatzstellen. Der Besuch der Seminare gilt als Arbeitszeit.

Bekomme ich einen Ausweis?

Ein besonderer Ausweis, der Vergünstigungen im ÖPNV sowie in staatlichen und kommunalen Einrichtungen bietet (z. B. Museen, Schwimmbäder...), wird ausgestellt.

Wie lange dauert das FSJ in der Denkmalpflege und wann beginnt es?

Das FSJ in der Denkmalpflege beginnt am 1. September und endet im Folgejahr am 31. August. Es dauert also in der Regel zwölf Monate, kann aber im Einzelfall verkürzt (minimal 6 Monate) oder verlängert (maximal 18 Monate) werden.

Wo liegen die Einsatzstellen?

Es gibt Jugendbauhütten in 13 Bundesländern. Die Einsatzstellen liegen in der Regel in einem Umkreis von ca. 100 km zur Jugendbauhütte.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Bei Ableistung des FSJ Denkmalpflege besteht gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld.

Was muss ich über die gemeinsamen Seminare wissen?

Die Seminarzeit beträgt sechs Wochen pro Jahr. Inhalte sind Theorie und Praxis in der Denkmalpflege. Es entstehen keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Seminare. Fahrtkosten werden in der Regel erstattet.

Bin ich arbeitslosenversichert?

Ja! Wer zwölf Monate ein FSJ Denkmalpflege leistet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während dieser Zeit zahlt die Einsatzstelle oder der Träger mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.

Bin ich pflegeversichert?

Ja! Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Bin ich rentenversichert?

Ja! Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Bin ich unfallversichert?

Ja! Alle Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert.

Wo wohne ich während meiner Zeit in der Jugendbauhütte?

Eine Unterkunft muss grundsätzlich selbst gesucht werden. Es gibt an den Einsatzstellen aber oft günstige Unterkünfte. Teilweise besteht die Möglichkeit in den eigenen Häusern der Jugendbauhütte vor Ort zu wohnen. Die Jugendbauhüttenleiter helfen bei der Unterkunftssuche gerne weiter!

Wird das FSJ in der Denkmalpflege auf die Wartezeit auf einen Studienplatz angerechnet?

Das FSJ in der Denkmalpflege wird als Wartezeit für einen Studienplatz angerechnet. Im Einzelfall kann es zusätzlich für bestimmte Studiengänge als Praktikum angerechnet werden.

Habe ich einen Urlaubsanspruch?

Ja, der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage im Jahr.

Wie wird das FSJ Denkmalpflege vergütet?

Es wird ein Taschengeld und Verpflegungskostenzuschuss von zurzeit circa 390 Euro monatlich gezahlt.

Wo erfahre ich mehr zum FSJ Denkmalpflege?

Wenn Sie mehr über das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege wissen möchten, wenden Sie sich einfach direkt an die Jugendbauhütte, für die Sie sich interessieren. Bei generellen Fragen zu den Jugendbauhütten können Sie sich auch gerne an das Referat Jugendbauhütten bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wenden.

Wie bewerbe ich mich?

Sie können sich direkt hier online bewerben.

Nach Eingang der Onlinebewerbung wird der Interessent bzw. die Interessentin zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die dem gegenseitigen Kennenlernen dient und aufkommende Fragen bezüglich des Freiwilligendienstes beantworten soll. Im Anschluss erhält der Bewerber den Einsatzstellenkatalog und bewirbt sich bei den Wunscheinsatzstellen, wo noch einmal ein Bewerbungsgespräch und eventuell ein Termin zum Probearbeiten vereinbart wird. Der Arbeitsvertrag für das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege wird zwischen dem Freiwilligen, der Jugendbauhütte und der Einsatzstelle geschlossen.