© Johannes Jacob

Informationen für Zahlungspflichtige

Ihnen wurde von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Geldauflage bzw. einer Geldbuße an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz auferlegt. Ihre Zuwendung setzen wir für den Erhalt von gefährdeten Baudenkmalen ein. Deshalb bitten wir Sie um die fristgerechte Erfüllung Ihrer Auflage und danken Ihnen bereits heute dafür.

Überweisen Sie Ihre Zahlung bitte auf das Geldauflagenkonto:

IBAN: DE59380400070305555502

BIC: COBADEFFXXX

Commerzbank AG
BLZ 380 400 07
Kto-Nr: 305 555 502

  • Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das amtliche Aktenzeichen sowie den Namen des Zahlungspflichtigen an. Diese Angaben sind notwendig, um Ihre Zahlung eindeutig zuordnen zu können.
  • Wir sind verpflichtet, umgehend die zuweisende Stelle über den Eingang oder das Ausbleiben Ihrer Zahlung zu informieren. Daher bitten wir Sie, die Auflage fristgerecht zu erfüllen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über die Zahlungsmodalitäten zu verhandeln. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder den Aufschub einer Zahlung erwirken möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
  • Für Ihre Zahlung dürfen wir keine Spendenbestätigung erteilen, da es sich bei einer Geldauflage bzw. einem Bußgeld nicht um eine freiwillige Ausgabe für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 10b EStG handelt.
  • Sollten Sie Ihre Zahlung versehentlich auf unser Spendenkonto oder den Betrag doppelt überwiesen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.