Ob Dorfkirchen, Schlösser und Burganlagen, Bürgerhäuser, Parkanlagen, Friedhöfe und Gärten, Altäre, Orgeln, historische Bäume und Skulpturen oder Zeugen der Technikgeschichte – die Vielfalt der Baudenkmale, die von Treuhandstiftungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz profitieren, spiegelt eindrucksvoll das Engagement unserer Stifter und Stiftergemeinschaften wider.
Selbstverständlich sind die meisten Treuhandstiftungen für Zustiftungen und Spenden Dritter offen. Suchen Sie also einen Zweck für eine angedachte Zuwendung, lohnt sich möglicherweise der Blick in die Liste der errichteten Treuhandstiftungen. Vielleicht finden Sie aber „Ihr“ Projekt ja schon hier?
Eine kleine Auswahl bestehender Treuhandstiftungen, die sich über eine Zustiftung freuen:
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