Die ehrenamtlich tätigen Gremien der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sind das Kuratorium und die Wissenschaftliche Kommission.
Das Kuratorium besteht aus Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst. Es soll eine Höchstzahl von 15 Mitgliedern nicht überschreiten. Die Mitglieder werden vom Stiftungsrat vorgeschlagen und auf fünf Jahre bestellt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Kuratoriums vermitteln das Anliegen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Politik und Gesellschaft. Sie unterstützen den Vorstand und den Stiftungsrat mit ihrem Sachverstand bei der satzungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Wissenschaftliche Kommission besteht aus mindestens fünf vom Stiftungsrat benannten Mitgliedern, von denen zwei aus dem Bereich der Denkmalpflege und der Kunstwissenschaft stammen sollen. Sie werden in der Regel für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Die Kommission beurteilt Vorschläge und Förderanträge gutachterlich und berät so den Vorstand.
Andreas de Maizière (Vorsitzender)
Prof. Dr. Peter-Andreas Brand (stellvertr. Vorsitzender)
Dr. Karin Berkemann
Dr. Mirko Caspar
Prof. Dr. Markus Harzenetter
Dr. Edeltraud Leibrock
Lutz Marmor
Uli Mayer-Johanssen
Johanna Neuschäffer
Dr. Gunnar Schellenberger
Dr. Regina Smolnik (des.)
Dr. Ulrike Wendland
Ehrenmitglieder:
Erika Friderichs
Prof. Dr. Dr. h. c. Bernhard Servatius
Prof. Dr. Hans-Rudolf Meier (Vorsitzender)
Prof. Dr. Claudia Marx (stellvertr. Vorsitzende)
Ulrike Bach
Dipl.-Ing. Barbara Ettinger-Brinckmann
Prof. Dr. Markus Harzenetter
Prof. Dr. Stefan Schweizer