Wenn Sie Förderung für Ihr Denkmal beantragen wollen, freuen wir uns auf Ihre digitale Antragstellung, die jährlich bis zum 31. August erfolgen kann. Für von Katastrophen geschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden.
Mit allgemeinen Anfragen sowie Anfragen zur Nothilfe für Denkmale in Katastrophengebieten erreichen Sie uns wie folgt:
E-Mail denkmalfoerderung@denkmalschutz.de
Telefon 0228 9091-277
Förderanträge, unter Berücksichtigung der geschilderten Voraussetzungen, schicken Sie an:
E-Mail foerderantrag@denkmalschutz.de
Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung. Nach der Erstberatung schicken wir Ihnen das Antragsformular zu.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit der Referenten sich nach dem Bundesland richtet, in dem das Denkmal steht.
Fördervoraussetzung ist das Stellen eines schriftlichen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Soweit nicht der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst Antragsteller ist, muss der Antragsteller von diesem bevollmächtigt sein.
Bitte berücksichtigen Sie die Gliederung der Unterlagen wie im Antragsformular erbeten. Haben Sie alle Informationen zusammengestellt, bitten wir um das Zusenden der Antragsunterlagen.
Förderanträge können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Nach einer Begutachtung durch die Stiftung und eine Bewertung durch die Wissenschaftliche Komission erhalten Antragsteller im Frühjahr des kommenden Jahres eine Förderzusage oder -absage.
Erfahren Sie hier, wie Ihr Denkmal zum erfolgreichen Förderprojekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird. Was sind eigentlich die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen der Förderung? Wie läuft diese ab? Das haben wir für Sie auf diesen Seiten und kompakt in diesem Video zusammengefasst.
Je nach Bundesland ist ein anderer Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Förderantrag zuständig. Bitte beachten Sie daher die Bundesländer-Kennung.