Förderung beantragen

Wenn Sie Förderung für Ihr Denkmal beantragen wollen, freuen wir uns auf Ihre digitale Antragstellung, die jährlich bis zum 31. August erfolgen kann. Für von Katastrophen geschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden.

Mit allgemeinen Anfragen sowie Anfragen zur Nothilfe für Denkmale in Katastrophengebieten erreichen Sie uns wie folgt:

E-Mail denkmalfoerderung@denkmalschutz.de
Telefon 0228 9091-277
 

Förderanträge, unter Berücksichtigung der geschilderten Voraussetzungen, schicken Sie an:

E-Mail foerderantrag@denkmalschutz.de

Voraussetzungen

1. Telefonische Erstberatung

Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung. Nach der Erstberatung schicken wir Ihnen das Antragsformular zu. 
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit der Referenten sich nach dem Bundesland richtet, in dem das Denkmal steht. 

zu den Ansprechpartnern

2. Schriftlicher Förderantrag

Fördervoraussetzung ist das Stellen eines schriftlichen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Soweit nicht der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst Antragsteller ist, muss der Antragsteller von diesem bevollmächtigt sein.

Bitte berücksichtigen Sie die Gliederung der Unterlagen wie im Antragsformular erbeten. Haben Sie alle Informationen zusammengestellt, bitten wir um das Zusenden der Antragsunterlagen. 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. das ausgefüllte Antragsformular, das wir Ihnen nach der telefonischen Erstberatung gerne zusenden
  2. die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Denkmalwert, zum Nutzungskonzept und zu den beabsichtigten Maßnahmen im beantragten Förderjahr
  3. die denkmalrechtliche/kirchenaufsichtliche Genehmigung
  4. eine nach Bauteilen und Gewerken gegliederte Kostenaufstellung der geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen im beantragten Förderjahr mit genauer Beschreibung der denkmalpflegerischen Maßnahmen durch den Architekten
  5. ein auf die Kosten abgestimmter Finanzierungsplan für das beantragte Förderjahr
  6. eine Auswahl an Fotos vom Objekt, die dessen Qualität dokumentieren und Fotos der Schäden, die die Dringlichkeit deutlich machen
  7. Planunterlagen und (bei Nutzungsänderung) Nutzungskonzepte, möglichst in DIN-A4-Format
  8. eine kurze Aufstellung der Arbeiten, die in den letzten Jahren bereits am Objekt durchgeführt wurden. Dazu gehören auch die dauerhaft ausgeführten Pflege- und Wartungsarbeiten
  9. baugeschichtliche und kunsthistorische Informationen zum Objekt

3. Wichtige Informationen

Förderanträge können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Nach einer Begutachtung durch die Stiftung und eine Bewertung durch die Wissenschaftliche Komission erhalten Antragsteller im Frühjahr des kommenden Jahres eine Förderzusage oder -absage.

Vom Förderantrag zum Förderprojekt

Erfahren Sie hier, wie Ihr Denkmal zum erfolgreichen Förderprojekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird. Was sind eigentlich die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen der Förderung? Wie läuft diese ab? Das haben wir für Sie auf diesen Seiten und kompakt in diesem Video zusammengefasst.

Informationsmaterial

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!

Je nach Bundesland ist ein anderer Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Förderantrag zuständig. Bitte beachten Sie daher die Bundesländer-Kennung. 

Nina Probst

Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein

Tel. 0228 9091-267

nina.probst@denkmalschutz.de

Guido Siebert

Teamleitung

Bayern

Tel. 030 626406-366

guido.siebert@denkmalschutz.de

Anette Mittring

Berlin, Hessen, Sachsen

Tel. 030 626406-362

anette.mittring@denkmalschutz.de

Kerstin Stamm

Brandenburg, Sachsen-Anhalt

Tel. 030 626406-425

kerstin.stamm@denkmalschutz.de

Bodo Hirsch

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen

Tel. 0228 9091-274

bodo.hirsch@denkmalschutz.de

Dr.

Dr. Hans-Stefan Bolz

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz

Tel. 0228 9091-271

hans-stefan.bolz@denkmalschutz.de

Tim Schöps

Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen

Tel. 030 626406-361

tim.schoeps@denkmalschutz.de