Wenn Sie Förderung für Ihr Denkmal beantragen wollen, freuen wir uns auf Ihre digitale Antragstellung, die jährlich bis zum 31. August erfolgen kann. Für hochwassergeschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden.
Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung.
Voraussetzungen:
Fördervoraussetzung ist das Stellen eines formalen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Soweit nicht der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst Antragsteller ist, muss der Antragsteller von diesem bevollmächtigt sein.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- das ausgefüllte Antragsformular, das wir Ihnen nach der telefonischen Erstberatung gerne zusenden
- die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Denkmalwert, zum Nutzungskonzept und zu den beabsichtigten Maßnahmen im beantragten Förderjahr
- die denkmalrechtliche/kirchenaufsichtliche Genehmigung
- eine nach Bauteilen und Gewerken gegliederte Kostenaufstellung der geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen im beantragten Förderjahr mit genauer Beschreibung der denkmalpflegerischen Maßnahmen durch den Architekten
- ein auf die Kosten abgestimmter Finanzierungsplan für das beantragte Förderjahr
- eine Auswahl an Fotos vom Objekt, die dessen Qualität dokumentieren und Fotos der Schäden, die die Dringlichkeit deutlich machen
- Planunterlagen und (bei Nutzungsänderung) Nutzungskonzepte, möglichst in DIN-A4-Format
- eine kurze Aufstellung der Arbeiten, die in den letzten Jahren bereits am Objekt durchgeführt wurden. Dazu gehören auch die dauerhaft ausgeführten Pflege- und Wartungsarbeiten
- baugeschichtliche und kunsthistorische Informationen zum Objekt
Wir bitten um telefonische Rücksprache vor der Antragstellung sowie um digitale Zusendung der Antragsunterlagen an folgende E-Mail-Adresse: foerderantrag@denkmalschutz.de.
Bitte berücksichtigen Sie die Gliederung der Unterlagen wie im Antragsformular erbeten.