Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Hilfe für unsere Denkmale

Geldauflagen und Bußgelder, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen es uns, bedrohte Denkmale zu retten. Die Stiftung erhielt insgesamt bereits mehr als 8.700 Zuweisungen. Mit den daraus resultierenden Zahlungen von mehr als 6,6 Millionen Euro konnte sie schon die denkmalgerechte Restaurierung vieler gefährdeter Kulturdenkmale fördern. Für das unserer Stiftung hierdurch entgegengebrachte Vertrauen sind wir sehr dankbar. Denn diese Zuweisungen sind ein wichtiger Baustein für die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Um weitere Kulturdenkmale als lebendige Orte der Geschichte zu erhalten, brauchen wir Ihre Unterstützung. Ihre Zuweisung hilft.

Wo wir ansetzen

Historische Bauwerke zu erhalten, ist das Ziel und die Aufgabe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Dabei setzen wir uns bundesweit für Denkmale aller Gattungen ein – vom Bodendenkmal über das Bauwerk bis zum historischen Garten. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz so besonders macht. Er reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale über pädagogische Schul- und Jugendprogramme bis zum bundesweiten Tag des offenen Denkmals®. Mit all diesen Maßnahmen helfen wir, kostbare Kulturschätze zu erhalten.

Die Projektförderung wird bei uns zudem großgeschrieben. Rund 7.500 Denkmale konnten mit Hilfe unserer Stiftung bereits gerettet werden. Das Spektrum ist groß. Öffentliche Bauten, Industriedenkmale, Sakralbauten, Burgen, Gedenkstätten und Gründenkmale gehören dazu. Einen Überblick über die Vielzahl der von uns geförderten historischen Zeugnisse aller Kategorien finden Sie hier

Jedes Jahr fördern wir einige hundert Denkmale. Eine Auswahl unserer aktuellen Förderprojekte finden Sie hier

Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein aktuelles Förderprojekt in Ihrer Region. Denn wir sind bundesweit aktiv.

Ihre Zuweisung ist bei uns gut aufgehoben

Bitte helfen auch Sie uns durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern, damit wir gemeinsam Einzigartiges erhalten können. Wir sorgen für eine transparente Geldauflagenverwaltung.

Wir sichern Ihnen zu:

  • zuverlässige und tagesaktuelle Meldungen der eingehenden sowie ausbleibenden Zahlungen von Geldauflagen an die Behörden
  • gesondertes Geldauflagenkonto, um die irrtümliche Ausstellung einer Spendenbestätigung zu vermeiden
  • Verwendung der Geldauflagen für unsere satzungsgemäßen Aufgaben
  • Transparenz und Rechenschaft: Information an alle Oberlandesgerichtsbezirke über die Höhe der zugewiesenen und bezahlten Geldauflagen sowie deren Verwendung
  • Offenlegung der Bilanz im Jahresbericht und Prüfung durch die Stiftungsaufsicht des Landes NRW, das Finanzamt Bonn und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
     

Wir sind dankbar für Ihr Engagement. Und wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie uns weiterempfehlen.

Geldauflagenkonto

IBAN

DE59 3804 0007 0305 5555 02

BIC

COBA DE FF XXX

Kostenlos anfordern

Materialien bestellen

Aktenaufkleber, Sonderzahlscheine für Zahlungspflichtige und vieles mehr können Sie bei uns bestellen.

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Das sollten Sie wissen

Informationen für Zahlungspflichtige

Ihnen wurde von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Geldauflage bzw. einer Geldbuße an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz auferlegt. Ihre Zuwendung setzen wir für den Erhalt von gefährdeten Baudenkmalen ein. Deshalb bitten wir Sie um die fristgerechte Erfüllung Ihrer Auflage und danken Ihnen bereits heute dafür.

Überweisen Sie Ihre Zahlung bitte auf das Geldauflagenkonto der Deutschen Stiftung Denkmalschutz:


IBAN: DE59380400070305555502
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank AG


Dabei ist wichtig:

  • Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das amtliche Aktenzeichen sowie den Namen des Zahlungspflichtigen an. Diese Angaben sind notwendig, um Ihre Zahlung eindeutig zuordnen zu können.
  • Wir sind verpflichtet, umgehend die zuweisende Stelle über den Eingang oder das Ausbleiben Ihrer Zahlung zu informieren. Daher bitten wir Sie, die Auflage fristgerecht zu erfüllen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über die Zahlungsmodalitäten zu verhandeln. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder den Aufschub einer Zahlung erwirken möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
  • Für Ihre Zahlung dürfen wir keine Spendenbestätigung erteilen, da es sich bei einer Geldauflage bzw. einem Bußgeld nicht um eine freiwillige Ausgabe für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 10b EStG handelt.
  • Sollten Sie Ihre Zahlung versehentlich auf unser Spendenkonto oder den Betrag doppelt überwiesen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 

Ansprechpartner

Ina Kesehage

Geldauflagen

Tel. 0228 9091-255

geldauflagen@denkmalschutz.de