Geldauflagen und Bußgelder, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen es uns, bedrohte Denkmale zu retten. Die Stiftung erhielt insgesamt bereits mehr als 8.700 Zuweisungen. Mit den daraus resultierenden Zahlungen von mehr als 6,6 Millionen Euro konnte sie schon die denkmalgerechte Restaurierung vieler gefährdeter Kulturdenkmale fördern. Für das unserer Stiftung hierdurch entgegengebrachte Vertrauen sind wir sehr dankbar. Denn diese Zuweisungen sind ein wichtiger Baustein für die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Um weitere Kulturdenkmale als lebendige Orte der Geschichte zu erhalten, brauchen wir Ihre Unterstützung. Ihre Zuweisung hilft.
Historische Bauwerke zu erhalten, ist das Ziel und die Aufgabe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Dabei setzen wir uns bundesweit für Denkmale aller Gattungen ein – vom Bodendenkmal über das Bauwerk bis zum historischen Garten. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz so besonders macht. Er reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale über pädagogische Schul- und Jugendprogramme bis zum bundesweiten Tag des offenen Denkmals®. Mit all diesen Maßnahmen helfen wir, kostbare Kulturschätze zu erhalten.
Die Projektförderung wird bei uns zudem großgeschrieben. Rund 7.500 Denkmale konnten mit Hilfe unserer Stiftung bereits gerettet werden. Das Spektrum ist groß. Öffentliche Bauten, Industriedenkmale, Sakralbauten, Burgen, Gedenkstätten und Gründenkmale gehören dazu. Einen Überblick über die Vielzahl der von uns geförderten historischen Zeugnisse aller Kategorien finden Sie hier
Jedes Jahr fördern wir einige hundert Denkmale. Eine Auswahl unserer aktuellen Förderprojekte finden Sie hier
Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein aktuelles Förderprojekt in Ihrer Region. Denn wir sind bundesweit aktiv.
Bitte helfen auch Sie uns durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern, damit wir gemeinsam Einzigartiges erhalten können. Wir sorgen für eine transparente Geldauflagenverwaltung.
Wir sichern Ihnen zu:
Wir sind dankbar für Ihr Engagement. Und wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie uns weiterempfehlen.
IBAN
DE59 3804 0007 0305 5555 02
BIC
COBA DE FF XXX
Aktenaufkleber, Sonderzahlscheine für Zahlungspflichtige und vieles mehr können Sie bei uns bestellen.
Ihnen wurde von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Geldauflage bzw. einer Geldbuße an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz auferlegt. Ihre Zuwendung setzen wir für den Erhalt von gefährdeten Baudenkmalen ein. Deshalb bitten wir Sie um die fristgerechte Erfüllung Ihrer Auflage und danken Ihnen bereits heute dafür.
IBAN: DE59380400070305555502
BIC: COBADEFFXXX
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Dabei ist wichtig: