Wir sind da, wenn Denkmale akut in Gefahr sind – mit Ihrer Unterstützung!

Sturm, Wasser, Feuer, Dürre: Die Auswirkungen des Klimawandels etwa in Form von zunehmenden Extremwetterlagen oder andere Katastrophen sind allgegenwärtig und betreffen auch unsere Denkmale. Die verheerenden Hochwasser im Sommer 2021 oder Winter 2023/24 sind hierfür erschreckende Beispiele, die sich in unser aller Gedächtnis eingebrannt haben.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz leistet in solchen Fällen schnelle Katastrophen-Nothilfe und steht Denkmaleigentümern mit Rat, Tat und finanzieller Hilfe zur Seite. Gerade bei der Reparatur und Sanierung von historischer Bausubstanz gibt es viel Besonderes zu beachten – sie zeichnet sich durch eine hohe Reparaturfähigkeit aus, braucht jedoch auch spezifische Fachkenntnis bei Schadensbegutachtung, Maßnahmenplanung, hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen - und auch versierte Handwerker. Und dies ganz besonders in Katastrophenzeiten, denn häufig sind gerade dann Denkmale durch vorschnelles oder unsachgemäßes Handeln in Gefahr.

Damit dies nicht passiert, sind wir schnellstmöglich vor Ort und unterstützen unbürokratisch, verlässlich und mit voller Kraft.

Bitte helfen Sie mit, dass wir vor Ort schnelle Hilfe leisten können, wenn es Not tut – und spenden Sie für Denkmale in Katastrophengebieten! Nur so ist es uns möglich, schnell vor Ort zu sein um unnötige Denkmal-Abrisse zu verhindern und den Menschen wieder ein Heim zu verschaffen.

Hier helfen wir aktuell

Helfen Sie Denkmalen in Katastrophengebieten!

Ihre Spende kommt an!

Nothilfe-Förderung erhalten

Katastrophen-Hilfe: So erhalten Sie Unterstützung

Das Nothilfeprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz dient vor allem dazu, erforderliche Notmaßnahmen zur Rettung Ihres Denkmals zu ermöglichen, um Zeit für Trocknung, Vermeidung von Folgeschäden und zur Beurteilung des tatsächlichen Schadensumfangs sowie der Bestimmung geeigneter Sanierungsmaßnahmen und deren Priorisierung zu gewinnen. Viele Schäden lassen sich durch denkmalerfahrene Fachleute reparieren. Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.

Bitte setzen Sie sich für die Einschätzung der Erst-/ oder Notsicherungsmaßnahmen mit Ihrer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde und mit denkmalerfahrenen Fachleuten (Architekten, Statiker, Zimmerleute, Lehmbauer, Maurer etc.) in Verbindung. 

Als erste finanzielle Sofort-Nothilfe für denkmalpflegerische Erstmaßnahmen vergeben wir unbürokratisch bis zu 2.500 €. Wenn Sie absehen können, dass der Förderbedarf über 2.500 € liegen wird, reichen Sie bitte einen regulären Förderantrag bei uns ein. Gerne beraten unsere Fachleute Sie dabei!

So unterstützen wir im Katastrophenfall bei der Rettung und Wiederherrichtung Ihrer Denkmale:

Nothilfe bis zu 2.500 €

Hierfür reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Eingang des vollständigen Antrags einschließlich der Bestätigung durch die Gemeinde/Untere Denkmalbehörde. Bitte fügen Sie auch einen kleinen Sachbericht und Fotos hinzu.
Bitte senden Sie den Kurzantrag an folgende Mailadresse: nothilfe@denkmalschutz.de

Nothilfe > 2.500 €

Sollten umfangreichere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, so reichen Sie bitte einen regulären Antrag auf Förderung bei uns ein. Antrag und Verfahren sind gemäß unserer Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Den Antrag können Sie - unabhängig von der üblichen Einreichungsfrist - jederzeit stellen.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich: Für Ihre Region stehen Ihnen erfahrene Fachkollegen für Fragen zu Ihrem Förderantrag zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Wir behalten uns grundsätzlich vor, die Projekte selber in Augenschein zu nehmen.

FAQs

Hilfreiche Informationen und Kontakte

Was sind die wichtigsten Schritte, was muss ich bedenken? Wertvolle Tipps für die richtige erste Herangehensweise bei Sanierungsprojekten an einem Denkmal finden Sie z.B. hier:

  • Rheinland-Pfalz:  https://gdke.rlp.de/de/ueber-uns/landesdenkmalpflege/informationen-fuer-flutopfer/
  • Westfälisches Landesamt für Denkmalpflege:  https://www.lwl.org/dlbw/service/fluthilfe/
  • Landschaftsverband Rheinland:  https://denkmalpflege.lvr.de/de/startseite.html  

  • Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege, die nach Gewerken und Kammerbezirken/Regionen selektierbar sind:  https://www.irb.fraunhofer.de/zdh/
  • Handwerkskartei des Fortbildungszentrums Raesfeld insbesondere Restauratoren im Handwerk aus NRW, die nach Gewerken (Zimmerleute, Tischler, Stuckateure, Steinmetze, Raumausstatter, Metallbauer, Mauerer, Maler) selektierbar sind:  https://www.fachkartei.de/Die_Fachkartei_DBU/auswahl.html
  • Die Handwerkskammer Koblenz bietet ein Liste von in der Denkmalpflege spezialisierten Handwerkern mit Referenzen:  https://service-center.hwk-koblenz.de/denkmalpflege/?it=zrd/
  • Der Verband der Restauratoren bietet fachliche Hilfe auf folgender Seite:  https://www.restauratoren.de/hochwasser/
  • Die Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege der Propstei Johannesberg bietet eine Handwerkersuche an:  https://denkmalpflegeberatung.de/handwerkersuche/
  • spezielle Hilfen bei der Suche nach Parkettlegern:  http://www.parkettrestauratoren.org/
  • Auf der Internetseite der „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger“ finden Sie Kontakte zu Spezialisten der Arbeitsgruppen für spezifische Fragen z.B. der Industrie- oder Gartendenkmalpflege sowie bei Material- und Restaurierungsfragen:  https://www.vdl-denkmalpflege.de/arbeitsgruppen  
  • Johannes Mosler, Restaurator für Historische Fenster, bietet gemeinsam mit seinem Team ebenfalls Dienste für Restaurierungen an: www.johannes-mosler.de, oder melden Sie sich unter info@johannes-mosler.de

     

Honorare folgender denkmalerfahrener Fachleute:

  • Gutachter
  • sachverständige Handwerker
  • Architekten
  • Statiker


Notsicherungen:

  • Notabstützungen
  • Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung
  • Bautrockner
     

Gewerke: 

  • Fundamentarbeiten
  • Zimmermannsarbeiten
  • Maurerarbeiten
  • Lehmbauarbeiten
  • Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten
  • Glaserarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Parkett- und Bodenleger
  • Dachdecker-/-klempnerarbeiten
  • Stahlbauarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten

Die finanzielle Nothilfe von bis zu 2.500 € für Erstmaßnahmen vergeben wir sehr unbürokratisch. Hierfür reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Sollten die bei Ihnen notwendigen Arbeiten umfangreicher oder nicht auf der Liste erfasst sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne! Die für Ihre Region zuständigen Fachkollegen finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Hochwasser-& Katastrophenhilfe

Anlaufstelle für Katastrophen-Geschädigte

Tel. 0228 9091-277

nothilfe@denkmalschutz.de