Förderern, die ein persönliches Zeichen setzen - oder z.B. auch dauerhaft an einen Menschen erinnern - und gleichzeitig die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bleibend wirksam unterstützen möchten, stehen unsere Namensfonds - auch: „Namens-Zustiftungen“ genannt - offen.
Formal ist ein Namensfonds eine Sonderform der Zustiftung in das Kapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Den rechtlichen Rahmen bildet ein Schenkungsvertrag. Die Erträge des Fonds werden separat ausgewiesen, so dass wir bei einer erfolgten Förderung auf den Fonds als Mittelherkunft verweisen können. Ein Namensfonds ist also ein sehr gutes Instrument, mit überschaubarem Verwaltungsaufwand nachhaltigen Denkmalschutz und die dauerhafte Erinnerung an einen Stifter zu verbinden.
Viele Förderer kombinieren einen Namensfonds auch mit einer letztwilligen Verfügung.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz nimmt Namensfonds ab einem Mindestkapital von 25.000 Euro entgegen. Wird eine Zweckbindung erwünscht, die nicht durch Anordnung des Namensfonds in einen bestehenden Themenfonds oder einer treuhänderischen Stiftung realisiert werden kann, beträgt das benötigte Mindestkapital 50.000 Euro.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erhebt keine Verwaltungsgebühr für die Namensfonds. Das vergleichsweise hohe Einstiegskapital stellt sicher, dass der mit der Fondsbuchhaltung verbundene Aufwand in gutem Verhältnis zur ermöglichten Förderung steht.
Sprechen Sie mit uns, denn die Gestaltungsvarianten sind so vielfältig wie die Wünsche und persönlichen Rahmenbedingungen unserer Förderer.
Wir freuen uns, Sie bei der Entwicklung Ihrer persönlichen Denkmalschutzinitiative begleiten zu dürfen.
Nadine Smukal
Teamleitung Stifter-Service
0228 9091-203