Solaranlagen auf Denkmalen
Fakten, die Sie kennen sollten

Solaranlagen auf Denkmalen

Fakten zu Solaranlagen und Denkmalschutz, die in der aktuellen Darstellung und Diskussion fehlen

In Presse und Öffentlichkeit wird aktuell zunehmend der Denkmalschutz zum Verhinderer der Energiewende bzw. von erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels stilisiert. Mehrere Denkmalschutzgesetze werden unter anderem mit der Begründung novelliert oder diskutiert, dass Denkmalschutz den Einsatz erneuerbarer Energien nicht behindern dürfe – mit dem Ergebnis einer generellen Schwächung des Denkmalschutzes. Hört man jedoch alle Seiten und Fakten, so ist das Gesamtbild nicht so einfach, sondern deutlich vielfältiger.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz möchte hier zur Versachlichung der Diskussion beitragen, ein klareres Faktenbild schaffen und ihre Haltung und Fachwissen zu diesem Thema einbringen.


Solaranlagen auf Denkmalen sind möglich – unter bestimmten Voraussetzungen

Solaranlagen auf Denkmalen sind durchaus möglich – hier sehen Sie Beispiele aus Vergangenheit und Gegenwart.

Hinweis: Mit Klick auf ein Foto vergrößert sich die Bildansicht 

Fragen und Standpunkte zu Solaranlagen auf Denkmalen

Hier finden Sie grundsätzliche Fragestellungen und Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Denkmalen und PV-Anlagen.

1. Klimaschutz ist unabdingbar – und kein Widerspruch zu Denkmalschutz

Der Schutz unserer Umwelt ist ein absolut unstrittiges Erfordernis. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bekennt sich seit vielen Jahren zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie zum Einsatz nachhaltiger Energiegewinnung, wo immer es geht. In der Praxis setzen wir dies konkret um, zum Beispiel durch den denkmalverträglichen Einsatz von PV-Anlagen an unserem denkmalgeschützten Hauptsitz in Bonn.

Fest steht: Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze (ganz im Gegenteil) und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mehr Informationen dazu, dass Denkmalschutz gelebte Nachhaltigkeit ist siehe auch: www.denkmalschutz.de/nachhaltigkeit

2. Was können Denkmale bei der Energiewende überhaupt leisten?

Nur rund 3–4% des Gesamtgebäudebestandes in Deutschland steht unter Denkmalschutz – eine im Vergleich verschwindend geringe Anzahl. Völlig unabhängig von eventuell bestehendem Denkmalschutz gibt es grundsätzlich an alle Gebäude oder Dachflächen wichtige Grundanforderungen, die darüber entscheiden, ob eine Solaranlage technisch oder ökonomisch sinnvoll ist. Hier spielt die Ausrichtung, Umbauung oder Verschattung der Dachflächen eine große Rolle. Laut Schätzungen sind nur rund 30% aller Dachflächen bzw. Gebäude momentan sinnvoll mit Solaranlagen zu bestücken, die in einigen Bundesländern bereits in sogenannten Solarkatastern erfasst sind. Dachneigung und die Statik des Dachstuhls sind zwei weitere wichtige Grundlagen für die Errichtung von Solaranlagen auf allen Gebäuden. Legt man bei den Denkmalen diese einschränkenden Faktoren zugrunde, so sind die zu erwartenden Effekte noch geringer.

Das bedeutet: selbst wenn man auf allen Denkmalen Solaranlagen platzieren würde, böte das Ergebnis nur einen sehr geringen Hebeleffekt. Wo und wie große Hebeleffekte und Ergebnisse zu erwarten wären, das lesen Sie unter Punkt 7 und 8.

3. Rechtliche Grundlagen

Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen stets einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung – selbstverständlich auch die Aufbringung einer Photovoltaik (PV)-Anlage. Viele Denkmale genießen darüber hinaus Umgebungsschutz, damit das Erscheinungsbild und der Blick auf das Denkmal nicht beeinträchtigt werden. Durch eine Photovoltaikanlage wird das Erscheinungsbild natürlich immer verändert. Zu bedenken sind auch Dachlandschaften in Altstädten, die einen hohen ästhetischen Wert besitzen.

In einigen Denkmalschutzgesetzen ist das Thema regenerative Energien bereits enthalten und priorisiert vgl. z.B.: DSchG NRW: §9 (3):
"Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen."

4. PV-Anlagen auf Denkmalen: bitte immer minimalinvasiv und reversibel!

Die Originalsubstanz eines historischen Gebäudes zu erhalten, ist eines der wichtigsten Anliegen der Denkmalschutzes überhaupt – denn hierin liegt ein wichtiger Zeugniswert des Gebäudes. Wesentlich bei allen Baumaßnahmen – auch bei der Installation von PV-Anlagen – muss daher sein, den Eingriff in die Originalsubstanz so gering wie möglich zu halten. Das heißt konkret: Bei Auswahl der PV-Anlage sowie der Installation muss darauf geachtet werden, so nachhaltig, minimalinvasiv und reversibel wie möglich zu arbeiten. Additive Anlagen, die ohne gravierende Eingriffe in die Substanz aufgebracht und später wieder demontiert sowie problemlos entsorgt werden können, sind bei einem Denkmal daher anstelle von integrierten Lösungen, die historische Originalsubstanzen wie Dachziegel oder Schiefer ersetzen, deutlich vorzuziehen.
Gebäude mit langer Lebensgeschichte haben im Laufe der Zeit immer wieder Veränderungen erlebt – sowohl in der Umgebung, als auch am Bau selbst. Neue Technologien sind dagegen eher kurzlebig und im ständigen Wandel. Ein Denkmal kann all dies gut überstehen – wenn auf Reversibilität und Erhalt der Originalsubstanz geachtet wurde.

5. Was sind Gründe, weswegen Solaranlagen auf Denkmalen u.U. nicht genehmigt werden oder nicht möglich sind?

Grundsätzlich wird zwischen optischen und/oder akustischen Beeinträchtigung eines Gebäudes durch Installation regenerativer Energieanlagen wie Solar – oder Windkraft unterschieden. Diese können dazu führen, dass die Installation einer solchen Anlage nicht genehmigt wird – auch an Denkmalen. Die Gründe hierfür liegen zumeist im originären Sinn und Zweck des Denkmalschutzes: nämlich das Denkmal möglichst komplett in Materialität und Erscheinungsform zu erhalten – denn nur so kann es ein authentisches Zeugnis seiner Zeit sein.

Neben gestalterischen Einschränkungen kann es aber auch konservatorische, statische oder technische Hindernisse für eine Solaranlagen-Installation auf einem historischen Gebäude geben: Organische Dachdeckungen wie Holzschindeln oder Reetdächer, statische Auslastungsgrenzen der Dachstühle oder ähnliche Hürden sind bei Gebäuden mit Geschichte nicht selten. Gerade Kirchendachstühle können hier hinsichtlich ihrer teils einzigartigen Konstruktionsformen Herausforderungen darstellen. Auch der Umfang spielt eine Rolle: Soll die Dachfläche beispielsweise komplett ausgereizt werden oder ist die PV-Anlage zurückhaltend eingefügt? Durch eine Photovoltaikanlage wird das Erscheinungsbild immer verändert, daher müssen Flächen gefunden werden, auf denen sie nicht oder schwer sichtbar sind. Ein weiterer zu bedenkender Punkt ist die Erhöhung der Brandlast, welche eine PV-Anlage bedeutet und die Denkmale erheblich gefährden kann.

Dennoch: In vielen Fällen sind Solaranlagen auf Denkmalen möglich und werden bereits seit Jahren genehmigt – man sieht diese guten Lösungen nicht auf Anhieb und sie verändern den Gebäudeeindruck nicht maßgeblich. Beispiele hierfür in finden Sie in unserer Fotogalerie!

6. Welche Alternativen und Möglichkeiten gibt es, wenn eine PV Anlage auf einem Denkmal nicht genehmigt wurde?

Wenn die Installation einer PV-Anlage auf einem Denkmal gravierende Gründe entgegenstehen, so ist dies nicht notwendigerweise das Aus für die Nutzung regenerativer Energien. Oftmals gibt es alternative Aufstellungsorte wie etwa auf nicht denkmalgeschützten Neben- oder Nachbargebäuden, welche die Solarzellen aufnehmen können. Auf diese Art und Weise hat beispielsweise auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz eine PV-Anlage in ihrem Hauptsitz in Bonn realisieren können.

7. Der wirklich große Hebel: Dachflächen von nicht denkmalgeschützten Wohnbauten für Solaranlagen nutzen!

Nur 3–4% des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland stehen unter Denkmalschutz – in NRW sind es sogar nur 1,5%. Will man durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten, so stellen die 96% der nicht-denkmalgeschützten Gebäude ein weitaus effektiveres Potential dar. Die Diskussion auf den geringen Beitrag zu fokussieren, wie es derzeit geschieht, und damit Denkmale als Verhinderer der Energiewende zu stilisieren, ist schon alleine hinsichtlich des zu erwartenden Effektes ein Zerrbild.

8. Ein weiterer großer Hebel: Großsolaranlagen statt unzähliger Einzelsolaranlagen

Auch wenn die Solaranlagen-Produzenten es nicht gerne hören: Sinnvoller, effektiver und auch nachhaltiger statt unzählige Kleinanlagen auf möglichst jedem Gebäudedach wäre es, geeignete Großanlagen (Lager- und Produktionshallen, Wohnsiedlungen, öffentliche Bauten, Parkhäuser…) oder andere Flächen mit Solaranlagen zu belegen (z.B. in Form von „Bürgersolaranlagen“). Denn mit der auf großen Flächen gewonnenen Energie können ganze Wohnanlagen, Nachbarschaften oder Ortschaften versorgt werden – und das unter Einsparung der Individual-Steuerungen und -technik.

Die Vorteile dieser „Auslagerung“ von PV-Anlagen sind:

  • Technik- und Aufwandsminimierung
  • Keine individuellen Wartungs- und Reinigungskosten (regelmäßig erforderlich zur Erhaltung des Wirkungsgrades)
  • Versorgungsmöglichkeit auch unabhängig von Einzelgebäudelage
  • Denkmalschutztechnisch i.d.R. unproblematisch

Die Deutsche Stftung Denkmalschutz strebt derzeit in einem Modellversuch eine Beteiligung an einer solchen Großanlage an.

Statt also stets auf das Einzelgebäude zu schauen, wäre die Fragestellung „Wo findet sich in der Umgebung die größte geeignete (Dach-)Fläche für eine Solar-Großanlage?“ ein lösungsorientierter, ökonomisch sinnvoller und nachhaltigerer Angang. 

9. Weiterentwicklung und neue Möglichkeiten bei Denkmalen

Die Weiterentwicklung von PV-Anlagen ist derzeit in vollem Gang – und das aus gutem Grund, denn zahlreiche Probleme und Herausforderungen sind hier noch zu meistern. So müssen nicht nur die Leistungsfähigkeit und der Lebenszyklus der Solaranlagen Gegenstand der Forschung sein, sondern vor allem auch die Frage nach der Entsorgung beziehungsweise Wiederaufbereitung der Elemente. Denn so wunderbar die Idee der Energiegewinnung aus Sonnenlicht ist, so zählt am Ende doch die Gesamtenergiebilanz der Technik, vom Energiebedarf bei der Produktion, über den während der Betriebszeit der Anlage bis hin zur Entsorgung oder Wiederaufbereitung. Vor allem bei der Entsorgung der Anlagen sind bis heute zahlreiche Fragen offen oder unbefriedigend gelöst. Bisher sind Solaranlagen Sondermüll – Experten schätzen, dass durch ihre Entsorgung schon im Jahr 2030 mehrere Millionen Tonnen „Modul-Schrott“ anfallen werden. (Quelle: energie-experten.org)

Aktuelle Weiterentwicklungen betreffen die Denkmaltauglichkeit von PV-Anlagen z.B. über Farbanpassungen bzw. -varianten der Solarpaneele. Sie passen sich optisch harmonischer an historische Dachdeckung an. Die Entwicklung von Solar-Dachziegeln – d.h. keine aufgesetzten Paneele sondern eine Integration der PV-Zellen direkt in den einzelnen Ziegel – könnten bei einer notwendigen neuen Dachdeckung echte gamechanger hinsichtlich der Adaptionsfähigkeit von Solaranlagen auf Denkmalen sein. Auf der anderen Seite ist der Austausch von integrierten Modulen, die meist nicht so eine lange Lebensdauer wie die Dachdeckungen besitzen und deren Ertrag zum Ende ihrer Lebensdauer nachlässt, nicht so einfach umsetzbar. Hier gilt es genau abzuwägen.

10. Welche Maßnahmen gehören noch zur Energiewende in Zusammenhang mit Denkmalen?

Solaranlagen auf Denkmaldächern allein können die notwendige Energiewende nicht bewirken – hier braucht es viel mehr. Im Zusammenhang mit dem Thema Denkmalschutz sind hier als weitere wichtige Bereiche in jedem Fall zu nennen:

  1. die Vereinbarkeit von Windkraftanlagen mit Denkmalen sowie
  2. eine nachhaltige und denkmalverträgliche energetische Ertüchtigung durch die richtige Dämmung oder
  3. Technologien wie Solar- oder Geothermie.

Fazit und konkrete Angebote und Maßnahmen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zum Thema

Bei allen Grundsatz-Überlegungen ist zu sagen: Im Denkmalschutz lassen sich verständlicherweise keine Pauschallösungen finden, denn historische Gebäude sind einzigartig. Hier gilt es, stets die beste Lösung für das einzelne Gebäude zu finden – und damit ist eine Einzelfallbetrachtung und -abwägung unumgänglich. Doch es gibt Entscheidungs- und Bewertungskriterien für PV-Anlagen auf Denkmalen.

  • Um diese in der Praxis verständlich zu machen, erarbeitet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz aktuell einen entsprechenden Leitfaden und Checkliste für die Denkmaleigentümer und Bauherren. Hier werden sich die wichtigsten Kriterien und akzeptablen Rahmenbedingungen für Solaranlagen an Denkmalen finden, welche die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für ihre Förderung anlegt. 
     
  • Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz prüft aktuell aktiv die Möglichkeit von Ausgleichsflächen oder alternative Beteiligungen an Groß-PV-Anlagen. So könnte Denkmaleigentümern eine unschädliche Alternative regenerativer Energie angeboten werden, wenn die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Denkmal nicht angemessen wäre.  
     
  • Ebenso planen wir, uns aktiv an Forschungsprojekten zu beteiligen, die beispielsweise nachhaltige und denkmalverträgliche Weiterentwicklungen von PV-Anlagen zum Ziel haben. Dazu zählen Solarfolien anstelle der aktuellen mono- oder polykristallinen Solarpaneele, farbliche Anpassungen der Solarmodule Handformdachziegel mit integrierter Solartechnik und vieles mehr.
     
  • Aus welchen Gründen Denkmalschutz gelebte Nachhaltigkeit und damit auch ein wichtiger Beitrag für eine lebenswerte und gesunde Umwelt ist, lesen Sie bitte auch hier: www.denkmalschutz.de/nachhaltigkeit.Tipps und Informationen zu einer nachhaltigen Denkmalpflege finden Sie in unserer Broschüre „11 Schritte zu einer nachhaltigen Denkmalpflege“.  

Hilfreiche Links und Quellen

Allgemeine Informationen:

  • www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_
    und_aufgaben/bau_und_kunstdenkmal
    pflege/querschnittsaufgaben/2012_
    broschuere_solarenergie-
    denkmalpflege.pdf
  • www.vdl-denkmalpflege.de/klimaschutz
  • www.denkmalpflege.lvr.de/media/denk
    malpflege/bkd/projekte_1/Checkliste_
    Denkmaeler_und_Energiegewinnung_
    durch_Solaranlagen_2022.pdf
  • www.ise.fraunhofer.de/de/
    veroeffentlichungen/studien/aktuelle-
    fakten-zur-photovoltaik-in-
    deutschland.html
  • www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/
    media/denkmalpflege-bw/publikationen_
    und_service/01_publikationen/06_
    infobroschueren/02_praktische_
    denkmalpflege/kulturdenkmale-
    sanieren-energie-sparen/kulturdenkmale-
    sanieren-energie-sparen.pdf
  • www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/
    denkmalschutz-und-energiesparen/

Informationen zum Thema Entsorgung von PV-Anlagen:

  • www.sonderabfall-wissen.de/wissen/
    wohin-mit-ausgedienten-solarmodulen/
  • www.duh.de/projekte/pv-recycling/
  • www.energie-experten.org/erneuerbare-
    energien/photovoltaik/solarmodule/
    entsorgung

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