Bausteine für die Zukunft

Nur ein starkes Fundament sichert die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz auch in Zukunft. Zustiftungen in das Kapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sind der beste Baustein, um die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz umfänglich, verlässlich und nachhaltig zu sichern.

Denn Zustiftungen mehren das Stiftungskapital und bleiben in diesem dauerhaft unangetastet erhalten. Die aus dem Kapitalstock erwirtschafteten Erträge werden für die Arbeit der Stiftung eingesetzt. Selbst in zinsschwachen Zeiten erwirtschaften hier auch kleine Beträge auf lange Sicht ein Vielfaches.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet Stiftern ein breites Angebot an Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Investition in die Zukunft. Von einer Zustiftung ins Stiftungskapital, zweckgebundenen Zustiftungen, Stiften als Namensfonds oder der Errichtung einer eigenen Treuhandstiftung unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bis hin zur rechtsfähigen Stiftung  - wir möchten, dass jeder Stifter bei uns eine größtmögliche Wahl hat, wie er sein Engagement gestaltet. 

Zustiftungen in das Kapital der Deutschen Stiftung sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich.

Gründe für eine Zustiftung, also eine Spende in den Vermögensstock der Stiftung, sind:

  • die Zuwendung wirkt nachhaltig und beständig
  • sie sichert die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für die Zukunft
  • Sie möchten sich als Stifter individuell engagieren oder gezielter Einfluss nehmen
  • Sie erwägen, Ihr Erbe dem Denkmalschutz zu widmen/die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als Erbin einzusetzen
  • Sie möchten sich in eine uralte Tradition Stiftens und Mäzenatentums einreihen
  • Sie möchten einen höheren Betrag zuwenden und erweiterte Steuervorteile genießen
  • Sie möchten die Zukunft eines Vereins dauerhaft absichern

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Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Investition

Ob Dorfkirchen, Schlösser und Burganlagen, Bürgerhäuser, Parkanlagen, Friedhöfe und Gärten, Altäre, Orgeln, historische Bäume und Skulpturen oder Zeugen der Technikgeschichte – die Vielfalt der Baudenkmale, die von Treuhandstiftungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz profitieren, spiegelt eindrucksvoll das Engagement unserer Stifter und Stiftergemeinschaften wider.

Selbstverständlich sind die meisten Treuhandstiftungen für Zustiftungen und Spenden Dritter offen. Suchen Sie also einen Zweck für eine angedachte Zuwendung, lohnt sich möglicherweise der Blick in die Liste der errichteten Treuhandstiftungen. Vielleicht finden Sie aber „Ihr“ Projekt ja schon hier?

Eine kleine Auswahl bestehender Treuhandstiftungen, die sich über eine Zustiftung freuen:

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Eine Spende wirkt als Soforthilfe, da sie zeitnah für unsere Satzungszwecke ausgegeben werden muss. Eine Zustiftung stärkt den Kapitalstock unserer Stiftung. Die Erträge aus dem Stiftungskapital sind die Wirtschaftsgrundlage unserer Arbeit eine Erhöhung des Kapitals bedeutet damit ein sicheres Fundament, es ist die Voraussetzung für langfristige Planungen und nachhaltiges Wirtschaften. Mehr dazu finden Sie hier

Zustiftungen können wie Spenden an unsere bekannten Spendenkonten entrichtet werden. Es bedarf lediglich eines Vermerks Zustiftung im Verwendungszweck der Überweisung.

Gemeinsam mit zweckungebundenen Spenden und den Einnahmen aus der Lotterie GlücksSpirale oder Bußgeldern bilden die Erlöse des Stiftungskapitals den allgemeinen Haushalt der Stiftung. Damit tragen auch Zustiftungen zur Manövriermasse bei, aus denen wir akuten Bedarf stillen können. Über die Verwendung der Mittel entscheiden Vorstand und Stiftungsrat gemeinsam mit unserer Wissenschaftlichen Kommission. Über die geförderten Projekte berichten wir z.B. in der MONUMENTE, auf unseren Internetseiten oder im Jahresbericht der Stiftung.

Die Stiftung verfolgt eine verantwortungsbewusste Kapitalanlage-Strategie. Die umgesetzten Anlagerichtlinien sind konservativ und berücksichtigen den Werterhalt des Stiftungskapitals ebenso wie regelmäßige und kalkulierbare Einnahmen. Spekulative Instrumente mit hohem Risiko sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr zu unseren Kapitalanlagerichtlinien erfahren oder den Finanzbericht der Stiftung erhalten möchten.

Ja, es bestehen viele Möglichkeiten, Zustiftungen persönlich zu gestalten, sei es das Engagement eines Stifters herauszustellen, einen thematischen Zuschnitt festzulegen oder auch formale Bedingungen zu knüpfen. Bitte sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie bei der Ideenfindung und Realisation.

Nein, ebenso wie Spenden sind Zustiftungen bleibende Schenkungen. Interessieren Sie sich für eine Lösung, die Ihnen im Notfall Zugriff auf das Vermögen lässt, könnte möglicherweise ein Stifterdarlehen interessant für Sie sein.

Treuhandstiftungen und Fonds sind das Ergebnis unserer Bemühungen, unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für möglichst alle Fördererwünsche nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den passenden Rahmen zu finden. Fonds und Treuhandstiftungen sind rechtlich als Schenkungsauflage gestaltet und werden getrennt vom übrigen Vermögen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Sondervermögen (Fonds) bzw. als Sondervermögen in Treuhandschaft (Treuhandstiftungen) bilanziert. Innerhalb der Förderergemeinschaft der Deutschen Stiftung Denkmalschutz tragen Stifter ebenso wie Spender oder Kooperationspartner zum Gelingen des großen Ganzen bei. 

Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt, für Zustiftungen gelten erweiterte Steuervorteile. Testamentarische und lebzeitige Zuwendungen sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit.

Ansprechpartner

Nadine Smukal

Teamleitung

Stifter-Service

Tel. 0228 9091-203

stifter@denkmalschutz.de