Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hilft als Förderstiftung dort, wo Eigentümer nicht in der Lage sind, den Erhalt eines Denkmals alleine zu bewältigen. Sie fördert dabei bevorzugt Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen, um die Eigentümer bei der anspruchsvollen Aufgabe, historische Bausubstanz zu erhalten, zu unterstützen. Ihre Mittel sollen nicht vordringlich dazu dienen, die öffentliche Hand von ihrer Verantwortung für die Pflege und Zukunftssicherung unseres Kulturerbes zu entheben.
Rund 600 Sanierungsprojekte fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jährlich im gesamten Bundesgebiet. Die Unterstützung kommt Denkmalen aller Arten zugute. Erfahren Sie hier, wie Ihr Denkmal zum erfolgreichen Förderprojekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird.
Was sind eigentlich die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen der Förderung? Wie läuft diese ab? Das haben wir für Sie auf diesen Seiten und kompakt in diesem Video zusammengefasst.
Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können bundesweit für alle formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmale gewährt werden, d.h. alle Epochen von der archäologischen Grabung bis einschließlich dem 20. Jahrhundert, alle Kategorien: Baudenkmale wie beispielsweise Dorf- und Stadtkirchen, Klöster, Bürgerhäuser, Villen, Wohnbauten, öffentliche Bauten wie Schwimmbäder oder Rathäuser, Bauten für Wirtschaft und Handel, Bauernhäuser, Burgen und Schlösser, Kleindenkmale, Denkmale der Technik- und Wissenschaftsgeschichte wie Sternwarten, Schiffe, Windmühlen oder Produktionsstätten, wertvolle Ausstattungen, Parks und Gärten. Auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Denkmale erhalten - Übersicht aller geförderten Denkmale" können Sie sich einen Überblick über die Vielfalt unserer Denkmallandschaft und der bisherigen Förderobjekte verschaffen.
In erster Linie sind alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer Originalsubstanz förderfähig. Dazu gehören die fach- und materialgerechte Reparatur oder Sanierung der Baukonstruktion sowie Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen an der Ausstattung. Aus der Gesamtmaßnahme oder dem Bauabschnitt wählt die Stiftung geeignete Handwerker- oder Restauratorenleistungen zur Förderung aus.
Aufwendungen für die partielle oder vollständige Wiederherstellung von Teilen, vorausgesetzt, dass der Umfang der wiederhergestellten Zonen den des erhaltenen Originals nicht übersteigt, sind mitunter förderfähig. Schwerpunkt ist aber der Substanzerhalt.
Außer den Baukosten sind in Ausnahmefällen auch Honorarkosten für die Planung, Erforschung, Voruntersuchung und Dokumentation förderfähig.
Es werden keine Nachbauten zerstörter Baudenkmale gefördert. Auch Modernisierungsmaßnahmen, Neubauten und reine haustechnische Maßnahmen zur Nutzbarmachung sind nicht Teil der Leistung.
Die Förderkriterien der Deutsche Stiftung Denkmalschutz an Denkmal und Eigentümer umfassen grundsätzlich die folgenden Aspekte, die bei einer Antragstellung überprüft werden:
Diese und weitere Fragen zu den Themen Förderkriterien, Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren sowie relevante Informationen, die Sie während und nach der Förderung wissen sollten, beantworten wir in den FAQS.
Bei Fragen zur Antragsstellung und während der Fördervertragsvorbereitung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns. Unsere Ansprechpartner sind auf Bundesländer spezialisiert. Die Zuordnung der Bundesländer finden Sie unter dem Namen. So können Sie konkret anfragen.
Bei Fragen zu laufenden Förderverträgen, Änderungsbedarfen am Fördervertrag nach Unterschrift, zu Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen wenden Sie sich gerne an uns. Unsere Ansprechpartner sind auf Bundesländer spezialisiert. Die Zuordnung der Bundesländer finden Sie unter dem Namen. So können Sie konkret anfragen.