Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz arbeitet mit anvertrauten Mitteln ihrer Freunde und Förderer und versteht ein verantwortliches, sparsames und vorausschauendes Planen und Handeln nicht nur als fachliche Notwendigkeit, sondern auch und vor allem als Verpflichtung ihren Förderern gegenüber.
Der wirtschaftliche und angemessene Umgang der Stiftung mit den ihr anvertrauten Mitteln wurde mehrfach geprüft und ausgezeichnet.
Rund 80% der zur Verfügung stehenden Mittel fließen direkt in die Projektförderung der Stiftung - dies entspricht den Vorgaben gängiger Spendensiegel-Standards. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt aus Gründen der Qualitätssicherung und Fachlichkeit Gelder nicht nur weiter, sondern begleitet die Maßnahmen auch mit eigenem Fachpersonal. Sie stellt so eine sachgemäße Verwendung der Mittel ebenso sicher wie die Einhaltung denkmalpflegerischer Standards bei der Ausführung der Maßnahmen.
Spendenwerbung sowie die Betreuung und Information von Interessenten und Unterstützern erfolgt bei uns ausschließlich inhäusig durch stiftungsinterne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gewährung von Spendenwerbungs-Provisionen wie auch Formen der persönlichen Vorteilsnahme sind ausgeschlossen und es gilt der Grundsatz der unabhängigen und untendenziösen Beratung. Die Stiftung bedient sich keiner manipulativen und emotional verzerrenden Werbung und stellt sich höchsten Kriterien im Datenschutz. Eine Vermietung oder Tausch von Daten mit Dritten zu kommerziellen Zwecken schließt die Stiftung aus.
Im September 2024 wurde die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erneut mit dem DZI-Spenden-Siegel für das vergangene Geschäftsjahr ausgezeichnet. Damit führt die DSD das Siegel seit 2015 kontinuierlich.
Das DZI Spenden-Siegel ist das anerkannteste Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. Es belegt, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
Mehr noch: Siegel-Organisationen verpflichten sich freiwillig, die umfangreichen DZI-Standards zu erfüllen und damit höchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden. Das DZI prüft die Organisationen jährlich auf Einhaltung dieser umfangreichen Kriterien.
Also: Geprüfte Sicherheit für Ihre Spende - einfach ein gutes Gefühl!
Mehr Infos zum DZI finden Sie hier
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat im Juni 2019 die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) unterzeichnet und sich damit den dementsprechenden Transparenzvorgaben verpflichtet. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Vorgaben wird von der ITZ regelmäßig geprüft. Dazu zählen unter anderem die Veröffentlichung der Satzung, der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Mehr Informationen finden Sie hier.
In 2022 wurde die Stiftung mit dem Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrates e.V. ausgezeichnet.
Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats e.V. setzen sich seit über 25 Jahren für eine stärkere Transparenz im Spendenwesen ein. Der Deutsche Spendenrat ist ein gemeinnütziger Dachverband von 64 Spenden sammelnden, gemeinnützigen Organisationen aus allen Bereichen.
Das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrates erhalten Organisationen, denen unabhängige Wirtschaftsprüfer über einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ihrer Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. bescheinigt haben.
Also: Geprüfte Sicherheit für Ihre Spende - einfach ein gutes Gefühl!
Mehr Infos zum Deutschen Spendenrat e.V. finden Sie hier
Der Deutsche Spendenrat ist ein Dachverband gemeinnütziger Einrichtungen. Die Mitgliedschaft bedeutet eine Selbstverpflichtung zu umfassender Transparenz, die von der zweckmäßigen Mittelverwendung bis hin zu adäquaten Organisationsstrukturen reicht. Die Organisationen werden bei Antragstellung umfassend auf Eignung geprüft, die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung wird in Folge von dem Verband regelmäßig überprüft. Die Mitgliedschaft bedeutet also eine freiwillige Verpflichtung zur Selbstkontrolle, im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den uns anvertrauten Spendengeldern.
Selbstverpflichtungerklärung Deutscher Spendenrat
Mehrspartenrechnung Spendenrat
Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers nach den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns damit, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zuhalten:
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) wurde 1985 gegründet. Ihr Hauptsitz ist in der Schlegelstr. 1 in 53113 Bonn, ein zweiter Sitz in Berlin. Mehr Informationen zu unseren Standorten
Unsere vollständige Satzung finden Sie hier.
Hier finden Sie unser Leitbild und unsere Aufgaben und Ziele.
Diesen finden Sie hier
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorstand, unserem Stiftungsrat und weiteren Gremien der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Zu den Jahresberichten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und unseren aktuellen Projekten.
Aktuelle Informationen zu unserer Personalstruktur finden Sie in unserem Jahresbericht (JB 2023: S. 56–57)
Aktuelle Informationen zur Einnahmen und Verwendung unserer Mittel einschließlich der Bilanz und GuV finden Sie in unserem Jahresbericht. (vgl. JB 2023: S. 58–64)
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz nimmt ihre Aufgaben unabhängig und frei war.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag Destinatär der staatlichen Lotterie GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto - die Erträge machen über >10% der jährlichen Gesamteinnahmen der Stiftung aus.
Um akut vom Verfall bedrohte Herrenhäuser und Schlösser im Land Brandenburg eine Zukunft zu geben, gründete die Stiftung 1992 mit der Landesregierung die Brandenburgische Schlösser gGmbH (BSG), welche die Stiftung aktuell zu knapp 95% hält. Mehr Informationen zur Glücksspirale und den Geschäftsbereichen der Stiftung finden sich im Jahresbericht. (JB 2023, S. 77 und S. 56 f.).
Für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die Wahrung von Compliance und gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Selbstverständlichkeit. Hierunter fällt auch die Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes, mit welchem etwaige nicht regelkonforme Sachverhalte in der Stiftung anonym gemeldet werden können. Dies betrifft allgemeine Normen (Richtlinien, Verordnungen, Gesetze) ebenso wie interne Vorgaben (interne Richtlinien, Arbeitsanweisungen). Daher ermutigen wir Mitarbeitende und Dritte, uns Hinweise auf etwaige Verstöße mitzuteilen, damit wir diese abstellen bzw. verfolgen können.