FSJ – was ist das?

FSJ ist die Abkürzung für das Freiwillige Soziale Jahr. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche, ein Jahr andauernde Tätigkeit für Jugendliche, die insbesondere in sozialen Bereichen ausgeübt wird. Seit 2007 gibt es das staatlich anerkannte FSJ in der Denkmalpflege.

Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr für Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahre. Die jungen Freiwilligen können im Rahmen des FSJ unterstützende Tätigkeiten in verschiedenen sozialen Einrichtungen, wie etwa Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen leisten. Eine Sonderform des FSJ ist das sogenannte FSJ in der Denkmalpflege. Neben der täglichen Arbeit in den unterschiedlichsten Einsatzstellen bei Berufen, die in der Denkmalpflege relevant sind runden Seminare, sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende, das Jahr ab.

Darüber hinaus lernen die Freiwilligen Schritt für Schritt ihre eigenen Kompetenzen kennen und sehen, wie ihr Handeln von Dritten wahrgenommen und eingeschätzt wird. Das FSJ in der Denkmalpflege dient nicht zuletzt der beruflichen Orientierung, es lädt dazu ein, sich auszuprobieren und seine eigenen Grenzen auszuloten. Die Freiwilligen bekommen Einblicke in soziale und kulturelle Zusammenhänge und werden in die Lage versetzt, ihre eigenen Wertvorstellungen neu zu hinterfragen. Vor allem zeigen Jugendliche und junge Menschen während des Freiwilligen Sozialen Jahres ihr Engagement für ihre Mitmenschen. Sie tun etwas für andere: verantwortungsvoll, freiwillig und ehrenamtlich.

Rahmenbedingungen:

Im Rahmen des Bundesgesetzes zum FSJ gestalten sich die Rahmenbedingungen folgendermaßen:

  • Das FSJ in der Denkmalpflege ist eine Vollzeitbeschäftigung.
  • Der Freiwilligendienst  in den Jugendbauhütten ist ein gesetzlich geregeltes Freiwilliges Soziales Jahr.
  • Es beginnt im September und dauert i.d.R. 12 Monate.
  • Die Teilnehmenden haben Anspruch auf 26 Urlaubstage.
  • Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
  • Die Teilnehmenden bekommen ein monatliches Taschengeld sowie
  • Verpflegung bzw. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
  • Kostenlose Teilnahme an den jahresbegleitenden Seminaren
  • Die Sozialversicherung wird zu 100% vom Betriebsträger ijgd übernommen.
  • In einigen Jugendbauhütten und deren Einsatzstellen gibt es vorhandenen Wohnraum für die Freiwilligen. In jedem Fall wird der Bewerbende bei der Unterkunftssuche unterstützt.
  • Für einige Studiengänge wird das FSJ Denkmalpflege in den Jugendbauhütten als Vorpraktikum anerkannt.
  • Per Einzelfallentscheidung durch die Handwerkskammern kann das Jahr auf einschlägige Ausbildungen angerechnet werden.
  • Das FSJ Denkmalpflege bietet die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu überbrücken. Seit dem 1. September 2012 ist es möglich einen Bundesfreiwilligendienst in den Jugendbauhütten zu absolvieren.