Schützen, was Ihnen am Herzen liegt
Zum Beispiel Theater und Konzertsäle
Schützen, was Ihnen am Herzen liegt
zum Beispiel besondere Veranstaltungsorte
Schützen, was Ihnen am Herzen liegt
zum Beispiel einzigartige Bügerhäuser
Schützen, was Ihnen am Herzen liegt
zum Beispiel maritime Denkmale
Schützen, was Ihnen am Herzen liegt
zum Beispiel Wehrbauten, Burgen und Schlösser

Eine Treuhandstiftung errichten

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist dankbar für über 280 treuhänderische Stiftungen mit einem Gesamtvermögen in Höhe von derzeit rund 131 Millionen Euro, die fast ausnahmslos private Stifter oder Stiftergemeinschaften bereits unter ihrem Dach errichtet haben.

Hierdurch entstand nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur deutschen Denkmalschutzlandschaft, sondern auch eine umfassende Kompetenz der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in der organisatorischen wie inhaltlichen Begleitung von Treuhandstiftungen. Wir machen es Ihnen leicht, zu stiften!   

Eine treuhänderische Stiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr von einem Treuhänder, hier der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vertreten, als sogenannte unselbstständige Stiftung.

Den formalen Rahmen einer Treuhandstiftung bilden ein Schenkungsvertrag sowie eine Satzung. Auch wenn damit gewisse formale und rechtliche Vorgaben gegeben sind, besteht eine große Bandbreite an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Eine treuhänderische Stiftung bedarf keiner staatlichen Genehmigung und lässt sich unkompliziert sowie zeitnah errichten. Sie kann jedoch genauso wirkungsvoll arbeiten wie eine rechtsfähige Stiftung.

Der größte Vorteil einer Treuhandstiftung ist ihr sehr präziser Zuschnitt, bis hin zur Festlegung bestimmter zu fördernder Denkmale. Je nach Stiftunsgzweck ist ggfs. ein höheres Stiftungskapital nötig, um aus den Erlösen den gewünschten Zweck realisieren zu können. Auch die Form, in der sich der Stifter einbringt, ist variabel gestaltbar. Jeder Treuhandstiftung wird ein fester Betreuer der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Seite gestellt, der die Stiftungsarbeit umsetzt und dem Stifter berichtet. Ihre Errichtung eignet sich, wenn ein hohes Stiftungskapital ab mindestens 250.000 Euro dotiert werden soll. Das Wirkprinzip einer Treuhandstiftung folgt dem Prinzip einer Zustiftung: der zugewandte Betrag bleibt erhalten und fördert aus seinen Erlösen dauerhaft einen vom Stifter festgelegten Zweck.

Ein vergleichsweise hohes Einstiegskapital stellt sicher, dass der mit der Treuhandstiftung verbundene Aufwand in gutem Verhältnis zur ermöglichten Förderung steht. Verwaltungsgebühren fallen nicht an. Lediglich Fremdkosten wie bespielsweise Bankkosten werden auf die Stiftungen umgelegt.

Trotz der häufig für ihre Stifter sehr persönlich geprägten Zuschnitte der Treuhandstiftungen und der routinierten Strukturen, die wir Treuhandstiftungen anbieten, steht auch hier der Aspekt einer vielfältigen und leistungsfähigen Förderergemeinschaft für das gemeinsame Ziel, Denkmale zu bewahren, im Vordergrund.


Stiften ist einfacher, als Sie denken. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg, von den ersten Überlegungen, über die formale Errichtung bis hin zur laufenden Förderarbeit  – heute und in Zukunft. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist ein verlässlicher, dem Zweck verbundener Treuhänder - auf ewig.
 

Überblick aller Treuhandstiftungen