Zustiftungen können wie Spenden an unsere bekannten Spendenkonten entrichtet werden. Es bedarf lediglich eines Vermerks Zustiftung im Verwendungszweck der Überweisung.
Gemeinsam mit zweckungebundenen Spenden und den Einnahmen aus der Lotterie GlücksSpirale oder Bußgeldern bilden die Erlöse des Stiftungskapitals den allgemeinen Haushalt der Stiftung. Damit tragen auch Zustiftungen zur Manövriermasse bei, aus denen wir akuten Bedarf stillen können. Über die Verwendung der Mittel entscheiden Vorstand und Stiftungsrat gemeinsam mit unserer Wissenschaftlichen Kommission. Über die geförderten Projekte berichten wir z.B. in der MONUMENTE, auf unseren Internetseiten oder im Jahresbericht der Stiftung.
Die Stiftung verfolgt eine verantwortungsbewusste Kapitalanlage-Strategie. Die umgesetzten Anlagerichtlinien sind konservativ und berücksichtigen den Werterhalt des Stiftungskapitals ebenso wie regelmäßige und kalkulierbare Einnahmen. Spekulative Instrumente mit hohem Risiko sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr zu unseren Kapitalanlagerichtlinien erfahren oder den Finanzbericht der Stiftung erhalten möchten.
Ja, es bestehen viele Möglichkeiten, Zustiftungen persönlich zu gestalten, sei es das Engagement eines Stifters herauszustellen, einen thematischen Zuschnitt festzulegen oder auch formale Bedingungen zu knüpfen. Bitte sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie bei der Ideenfindung und Realisation.
Nein, ebenso wie Spenden sind Zustiftungen bleibende Schenkungen. Interessieren Sie sich für eine Lösung, die Ihnen im Notfall Zugriff auf das Vermögen lässt, könnte möglicherweise ein Stifterdarlehen interessant für Sie sein.
Treuhandstiftungen und Fonds sind das Ergebnis unserer Bemühungen, unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für möglichst alle Fördererwünsche nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den passenden Rahmen zu finden. Fonds und Treuhandstiftungen sind rechtlich als Schenkungsauflage gestaltet und werden getrennt vom übrigen Vermögen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Sondervermögen (Fonds) bzw. als Sondervermögen in Treuhandschaft (Treuhandstiftungen) bilanziert. Innerhalb der Förderergemeinschaft der Deutschen Stiftung Denkmalschutz tragen Stifter ebenso wie Spender oder Kooperationspartner zum Gelingen des großen Ganzen bei.
Zustiftungen genießen im Vergleich zu Spenden erweiterte Steuervorteile.