Stiften auf Zeit

Stiften auf Zeit

Der Erhalt unserer Kulturdenkmale benötigt kontinuierliche Unterstützung. Sie möchten gerne eine größere Summe für diese langfristige Hilfe bereitstellen, sich jedoch die Möglichkeit bewahren, bei Bedarf auf den eingesetzten Betrag zugreifen zu können.
Mit einem Stifterdarlehen in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können Sie beide Wünsche realisieren: Sie helfen bei der Erhaltung wertvollen Kulturgutes und können über Ihr Geld verfügen, wenn Sie es benötigen.
Ab einem Betrag von 10.000,00 Euro ist die Errichtung eines Darlehens in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz möglich. Einem Engagement darüber hinaus sind selbstverständlich keine Grenzen gesetzt. Auch eine Aufstockung des Darlehensbetrages ist jederzeit möglich.

Ihre Sicherheit

In einem Darlehensvertrag zwischen Ihnen und der Stiftung werden die vertraglichen Komponenten wie die Höhe des Darlehens, die Laufzeit sowie die Kündigungsfrist geregelt. Als Kündigungsfrist wird eine Mindestdauer von 6 Monaten empfohlen.  

Eine Bankbürgschaft gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Vermögen Ihr Eigentum bleibt. Die Bürgschaft wird durch die Hausbank der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ausgestellt.

Die erwirtschafteten Erträge fallen bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz an, daher zahlen Sie keine Kapitalertragsteuer. Mit der Gewährung eines Stifterdarlehens behalten Sie ein Rückgriffsrecht auf Ihr Vermögen. Eine steuermindernde Zuwendungsbestätigung erhalten Sie aus diesem Grund nicht.

Sollten Sie den Betrag Ihres Darlehens später der Stiftung komplett oder teilweise zur Verfügung stellen wollen, können Sie es ganz einfach umwandeln, z. B. in eine Zustiftung zum Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, in einen Themenfonds oder eine großzügige Spende. Hierüber wird Ihnen dann selbstverständlich eine Bestätigung zur steuerlichen Geltendmachung ausgefertigt.

Eine Umwidmung Ihres Stifterdarlehens kann sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch erfolgen. Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt in jedem Fall die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Sollten Sie eine testamentarische Umwandlung Ihres Darlehens in Betracht ziehen, so unterstützen wir Sie gerne bei den entsprechenden Formulierungen.

Ansprechpartner

Kathleen Rottmann

Referentin Stifter-Service

0228 9091-212

Ihre Vorteile

  • Sie lassen Ihr Vermögen für uns arbeiten, solange Sie dies möchten.
  • Ihr Vermögen bleibt stets unangetastet und auf Dauer ungeschmälert erhalten.
  • Das Darlehen kann von Ihnen fristgerecht jederzeit teilweise oder in voller Höhe zurückgefordert werden.
  • Als gemeinnützig anerkannt, zahlt die Stiftung keine Kapitalertragssteuer. Die erwirtschafteten Erträge kommen daher in vollem Umfang der Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zugute.
  • Für Sie entfallen die Steuern auf erwirtschaftete Erträge.