Unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sind inzwischen über 280 Treuhandstiftungen errichtet worden.
Eine treuhänderische Stiftung ist eine unselbständige Stiftung. In einer Schenkungsvereinbarung wird der Stiftungszweck beschrieben und das Stiftungskapital benannt, welches ungeschmälert zu erhalten ist. Die Kapitalerträge fließen in denkmalpflegerische Maßnahmen zur Förderung des in der Satzung bezeichneten Zwecks. Auch Sie können bestehende Stiftungen aufstocken oder sogar eine eigene treuhänderische Stiftung errichten. Informationen über die Möglichkeit, Ihre eigenen treuhänderische Stiftung zu errichten, erhalten Sie hier.
Treuhänderische Gemeinschaftsstiftungen entstehen als Initiative einer Stiftergemeinschaft. Sie sind darauf ausgerichtet, das Startkapital durch weitere Zustiftungen aufzustocken (Aufbaustiftung). Mit Ihrer Zustiftung können Sie Teil einer solchen Fördergemeinschaft werden. Schwerpunkte sind bisher die bundesweite Förderung und Instandsetzung historischer Fenster, Türen und Tore und der Erhalt historischer Gärten und Parkanlagen.
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Nadine Smukal
Teamleitung Stifter-Service
0228 9091-203