In Einzelfällen, z.B. wenn die angedachte Stiftung eine operative Stiftungsarbeit beinhalten oder ein sehr hohes Stiftungskapital gewidmet werden soll, bietet sich die Errichtung einer rechtsfähigen, also selbstständigen Stiftung an. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist auch hier ein kompetenter Partner und betreut rechtsfähige Stiftungen im Rahmen ihrer Satzung durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Unter Umständen ist es auch möglich, für bereits bestehende Stiftungen im Denkmalbereich die Geschäftsbesorgung zu übernehmen, lebzeitig, aber auch perspektivisch, z.B. in der Nachfolge des Errichtungsstifters nach dessen Ableben. Bestehenden rechtsfähigen Stiftungen, die Projekte im Denkmalbereich fördern, bieten wir unser Knowhow für die Realisierung gemeinsamer Fördermaßnahmen an. Denn ein starkes Netzwerk Gleichgesinnter sichert effektivere Arbeitsbedingungen für alle.Berichten Sie uns von Ihrem Vorhaben und wir suchen nach den Möglichkeiten einer Partnerschaft auf Augenhöhe.Nadine Smukal
Teamleitung Stifter-Service
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