07.05.2020 – Handwerk

Anmeldefrist beim Handwerkerpreis in Sachsen läuft ab

Zählen auf die Qualität des sächsischen Handwerks (von links): Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz, Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, und Dr. Jörg Dittrich, Präsi-dent der Handwerkskammer Dresden freuen sich auf Bewerbungen zum Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege. Bei der Kammerkonferenz (IHKn und HWKn) am 4. März 2020 © Handwerkskammer Dresden

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Bewerbungen noch bis 24. Mai 2020 möglich

Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in diesem Jahr in Sachsen ausloben, endet am 24. Mai 2020. Handwerksbetriebe, Architekten, Denkmalpfleger und private Bauherren können in den kommenden Tagen noch Vorschläge und Bewerbungen an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, einreichen.

Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises in Sachsen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der Staatskanzlei, dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, der Architektenkammer sowie den Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig. Die Preisverleihung findet im November im Beisein von Ministerpräsident Michael Kretschmer statt. Der Preis wurde in Sachsen bereits dreimal – 1994, 2000 und 2013 – ausgelobt.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder lassen sich nach Eingabe von „Bundespreis“ in der Suche auf der Homepage der DSD (www.denkmalschutz.de) oder des ZDH (https://www.zdh.de) herunterladen.