Langfassung: Vor dem Gesetz sind in Deutschland alle Denkmale gleich. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern kennt die deutsche Denkmalgesetzgebung keine Klassifizierung der geschützten Bauwerke nach Wert und Bedeutung. Doch in Zeiten knapper Kassen wird die Frage immer häufiger gestellt, ob hier nicht Änderungsbedarf besteht. Sollte der Erhalt von Denkmalen ein Thema von Ranglisten sein – oder ist er das nicht schon längst? Der neue Beitrag der Internet-Seite DenkmalDebatten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz geht dieser Frage nach.
In der DDR wurde Denkmalpflege aufgrund einer Kreis-, Bezirks- und Republikliste betrieben, und auch in den meisten Nachbarländern Deutschlands sind solche Rangfolgen unter Denkmalen üblich. Die bundesdeutsche Denkmalpflege hat ihre Schützlinge bislang nicht in Kategorien aufgespalten. Hier gilt: Ein Denkmal ist ein Denkmal.
Das Thema der Klassifizierung steht regelmäßig auf der Agenda – etwa mit Blick auf die begehrten Welterbe-Listenplätze der UNESCO oder aufgrund der zu fürchtenden Streichlisten der öffentlichen Hand, die meint, aus den gebauten historischen Zeitzeugen die vermeintlich weniger Wichtigen herausfiltern und damit aus der Förderung drängen zu können. Zeitgleich verschieben sich in der öffentlichen Wahrnehmung die Prioritäten auf das ästhetisch Schöne, obschon die jüngere Generation historische Bauten für sich entdeckt, die dem Mehrheitsgeschmack vermeintlich nicht entsprechen.
Lassen sich in einer pluralistischen Gesellschaft überhaupt allgemeinverbindliche Kategorien formulieren? Und falls sie sich benennen lassen, wer etikettiert sie dann? Muss nicht der organisierte Bürgerwille das öffentliche Interesse und die Grundlagen der Denkmalauswahl bestimmen, wofür bereits vor Jahren der Architekturkritiker und Stadtplaner Dieter Hoffmann-Axthelm plädierte. Und wiederum: Lässt sich Schönes gegen Unansehnliches, Großes gegen Alltägliches aufwiegen?
In ihrem neuen Beitrag für DenkmalDebatten wirft Ingrid Scheurmann einen Blick auf die historische Entwicklung der Klassifizierungen von Denkmalen und analysiert dabei zugleich zeitgenössische Prioritätensetzungen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz konnte seit ihrer Gründung 1985 über 4.500 Denkmale mit rund einer halben Milliarde Euro aus privaten Spenden und Erträgen der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, bewahren helfen. Über die Projektförderung hinaus wirbt sie eindringlich in breiten Kreisen der Öffentlichkeit für den Gedanken des Denkmalschutzes und versucht Menschen zur aktiven Mithilfe an dieser großen Aufgabe zu bewegen.
Auf denkmaldebatten.de dokumentiert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz historische und aktuelle Debatten, die für das Selbstverständnis der Denkmalpflege von Bedeutung sind. Authentische Stimmen, Originaltexte und eine aufschlussreiche Bebilderung erlauben Einblicke in wichtige Meinungsbildungsprozesse der modernen Denkmalpflege. DenkmalDebatten bezieht Stellung für denkmalpflegerische Argumente im oftmals unübersichtlichen Pro und Contra aktueller Diskussionen. Dadurch soll zugleich um das Verständnis geworben werden, warum es sich lohnt, unser Kulturerbe zu bewahren.
DenkmalDebatten online: http://denkmaldebatten.de/kontroversen/klassifizierung/