17.11.2021 – Nordrhein-Westfalen

DSD-Online-Petition findet immer weitere Unterstützer

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Bereits 22.500 Unterzeichner sorgen sich um Nordrhein-Westfalens Denkmale

„Dass ausgerechnet in NRW der Schutz nur auf die Objekte ‚aus alter Zeit‘ beschränkt wird, verkennt die Potentiale der Baukultur dieses (stark im Krieg zerstörten) Bundeslandes und öffnet Tore für Beliebigkeit“, bemerkt Professor Paul Zalewski in seinem Kommentar zum geplanten Denkmal-NICHT-Schutz-Gesetz in NRW. Der Professor für Denkmalkunde und Leiter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Schutz Europäischer Kulturgüter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder ist einer der 22.500 Unterzeichner der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) im Juni gestarteten Online-Petition www.denkmalschutz.de/petition. Insgesamt haben über 5.000 Bürger einen Kommentar hinterlegt. Auch Professor Dr. Jens Niebaum. Der geschäftsführende Direktor des Instituts für Kunstgeschichte an der Universität Münster erinnert an eigentlich Selbstverständliches: „Der Schutz des kulturellen Erbes ist eine der zentralen staatlichen Aufgaben überhaupt und darf nicht aus sachfremden politischen oder ökonomischen Erwägungen heraus unterminiert werden.“

Viele Kulturliebhaber, weit über den Kreis der Denkmalschützer und weit über Nordrhein-Westfalen hinaus, wenden sich mit der Petition an den Landtagspräsidenten um Unterstützung. Sie bringen darin ihr Unverständnis für den das Kulturerbe gefährdenden Gesetzentwurf der Bauministerin Ina Scharrenbach zum Ausdruck. Die Unterstützer der Petition sehen in der Novelle ein Denkmal-NICHT-Schutz-Gesetz und halten ihn für einen Rückschritt gegenüber dem vorhandenen und erprobten Gesetz. Der transparente Dialog über ein modernes Denkmalschutzgesetz wird ebenso vermisst wie der klar formulierte Wille zur Erhaltung der Denkmale, auch der der jungen Geschichte Nordrhein-Westfalens.

Der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes steht von Anfang an massiv in der Kritik. Die mit Denkmalpflege befassten und vom Gesetz betroffenen Einrichtungen, Vereine und Institutionen im Land haben unabhängig voneinander umfassend kompetente Kritik geäußert und auf die zahlreichen Defizite im Gesetzes-Entwurf hingewiesen. Die schon heute geringe Anzahl von Denkmalen in NRW – lediglich 1,5 Prozent der Bausubstanz steht unter Denkmalschutz – dürfte durch die geplante Verschlechterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter dezimiert werden. Kritiker stellen die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Boden-, Bau-, Gartendenkmalen sowie die vorgesehene weitere Privilegierung der Kirchen als Denkmaleigentümer, wie sie die Ministerin-Vorlage vorsieht. Ihr reicht es, den überaus kostbaren Denkmalbestand des Landes künftig massiv kurzfristigen kommunalen politischen und wirtschaftlichen Interessen auszuliefern.

Zur Petition: www.denkmalschutz.de/petition

Zu den Stellungnahmen des Denkmal-Schutzbündnisses: www.denkmalschutz-erhalten.nrw.

Siehe auch: www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr * https://de-de.facebook.com/denkmalschutz/ * https://www.instagram.com/tagdesoffenendenkmals/?hl=de.

Im Text der Petition heißt es: „Der Schutz einzigartiger historischer Bauwerke unserer Heimat wird durch die Gesetzesnovelle zum politischen Spielball. Künftig soll eine mögliche Nutzung über Denkmalwert und -erhalt bestimmen, sachfremde Aspekte sollen den Schutz der Denkmale aufweichen. Denkmaleigentümer sollen dabei potenziell zu einer Nutzung des Denkmals verpflichtet werden können. Es steht zu befürchten, dass dieser Nutzungsdruck zu einer ‚Vergewaltigung‘ des Denkmals und zu einer Beschädigung der Interessen der Denkmaleigentümer und der Allgemeinheit führen kann. Die übergeordneten Fachbehörden werden ausgeschaltet und stattdessen mittelbar die lokale Politik zum Entscheidungsträger über die Zukunft oder den Abriss wertvoller Denkmale gemacht. Eine Einflussnahme von wirtschaftlichen oder Sonderinteressen wird hierdurch verstärkt. Viele Formulierungen des Gesetzes sind unklar und lassen Spielräume für eine willkürliche Auslegung in der praktischen Umsetzung zu.”

Unterstützt und mit beworben wird die Initiative, die sich gegen eine Aufweichung des Schutzes der Denkmale zugunsten sachfremder und einseitig wirtschaftlicher Interessen wendet, von einem unabhängigen Denkmal-Schutzbündnis, dem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie zahlreiche freie und ungebundene Institutionen der Zivilgesellschaft angehören, darunter die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V., der Verband der Restauratoren e.V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., der Westfälischer Heimatbund e.V. und die Deutsche Burgenvereinigung e.V.