22.05.2023 – Sachsen-Anhalt

Ehemaliges Badehaus in Salzwedel

Ehemaliges Badehaus in Salzwedel * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Wegner

Das Bild ist für Pressezwecke kostenfrei bei Nennung des Nachweises.

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Ehemaliges Badehaus in Salzwedel * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Wegner

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Es diente auch zur Behandlung von Gicht, Rheuma und ähnlichen Erkrankungen

Bei einem Pressetermin vor Ort am Donnerstag, den 25. Mai 2023 um 11.00 Uhr überbringt Dr. Volker Stephan, Ortskurator Stendal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), im Beisein von Johanna Grude von Lotto Sachsen-Anhalt an Denkmaleigentümerin Alice Bondeur und Bianka Niemeyerm dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag über 30.000 Euro für die Zimmererarbeiten im Rahmen der Sicherung der statischen Konstruktion des ehemaligen Badehauses in Salzwedel. Das Denkmal gehört zu den über 630 Objekten, die die private DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Sachsen-Anhalt fördern konnte.

Das Badehaus im Nordosten von Salzwedel befindet sich an der Goethestraße 31 a unmittelbar an der Stadtmauer auf der westlichen Seite des Jeetze-Umfluters. Die Lage an der Stadtmauer macht es zu einem festen Bestandteil des Stadtbildes, so dass das Badehaus auch touristisch von Bedeutung ist. Das Haus wurde 1826 eröffnet und war damals eine Seltenheit in Deutschland. Die öffentliche Bade- und Heilanstalt in Salzwedel war auch für die ärmere Bevölkerung zugänglich. Sie diente auch zur Behandlung von Gicht, Rheuma und ähnlichen Erkrankungen.

Zum Objekt:

Bei dem um das Jahr 1820 errichteten Gebäude handelt es sich um einen zweigeschossigen klassizistischen Fachwerkbau mit Säulengalerie und Satteldach. An den Traufseiten befinden sich massive eingeschossige Seitenflügel mit abgewalmten Satteldächern. Der verputzte Bau besitzt im Osten eine vorgelagerte Eichensäulengalerie, im Westen wurde die Galerie abgebrochen.

Schäden finden sich in der Statik des Gebäudes. Hinzu kommen Setzungsrisse im Bereich der Stadtmauer, eine fehlende Ausfachung der Fachwerkbereiche, offene Fassaden, fehlende oder stark beschädigte Fenster und freiliegende Fundamente.