06.09.2018 – Berlin

Erzbistum wegen Teilabriss in der St. Hedwigs-Kathedrale verklagt

Das Innere der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Das Innere der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt die Künstler bei der Verteidigung ihrer Rechte

Die Auseinandersetzung um die drohende Zerstörung des denkmalgeschützten Innenraums der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale kommt zur rechtlichen Überprüfung vor Gericht. Finanziell unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), haben die Künstler, die von 1956 bis 1963 am Wiederaufbau der Kathedrale unter der Leitung von Hans Schwippert beteiligt waren, bzw. deren Rechtsnachfolger Ende August 2018 Klage beim Verwaltungsgericht und beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie beantragen die Aufhebung des rechtswidrigen denkmalrechtlichen Bescheids des Bezirksamts Mitte von Berlin und den Schutz des Denkmals.

Das Bezirksamt Mitte als Untere Denkmalbehörde hatte im März 2018 dem Antrag des Erzbistums Berlin auf denkmalrechtliche Genehmigung des geplanten Um- und Neubaus der St. Hedwigs-Kathedrale stattgegeben. Vorausgegangen war der Widerspruch des Berliner Landesdenkmalamts, der durch den Berliner Kultursenator als oberstem Denkmalpfleger des Landes ausgesetzt wurde. Gegen den Bescheid des Bezirksamts wiederum hatten die Künstler bzw. ihre Rechtsnachfolger Widerspruch eingelegt. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der denkmalrechtlichen Genehmigung, unter anderem, weil verwaltungs- und verfassungsrechtliche Belange nicht berücksichtigt und denkmal- und urheberrechtliche gänzlich übergangen worden seien. Diesen Widerspruch wies das Bezirksamt als unzulässig ab.

Die St. Hedwigs-Kathedrale mit dem unter der Leitung von Hans Schwippert geschaffenen Innenraum ist ein einzigartiges Gesamtwerk, sowohl als Gemeinschaftsleistung ost- und westdeutscher Künstler in der Zeit des Wiederaufbaus in Deutschland, als auch in liturgie- und kunsthistorischer Hinsicht. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz setzt sich im Rahmen der geltenden Gesetze für den Erhalt und die Sanierung des originalen Denkmals ein. Die Absicht des Erzbistums Berlin, den denkmalgeschützten Innenraum der Berliner Kathedrale fast vollständig zu zerstören, ist unverständlich. Die Preisgabe des staatlichen Denkmalschutzes wird kaum absehbare Folgen für die Denkmalpflege in Sakralbauten in Deutschland haben. Deshalb unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die gerichtliche Überprüfung dieses Vorhabens.