24.04.2018 – Handwerk

Handwerkerpreis in Rheinland-Pfalz: Anmeldefrist läuft ab

Bewerbungen noch bis 13. Mai 2018 möglich

Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz auslobt, endet am 13. Mai 2018. Handwerksbetriebe, Architekten, Denkmalpfleger und private Bauherren können in den kommenden Tagen noch Vorschläge und Bewerbungen an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, richten.

Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises in Rheinland-Pfalz erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei, der Architektenkammer, der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz. Die Preisverleihung findet im November unter Mitwirkung der Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer statt. Der Preis wurde in Rheinland-Pfalz zuletzt 2010 ausgelobt.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder können unter der Rubrik „Presse“ auf der Homepage der DSD (www.denkmalschutz.de) oder unter https://www.zdh.de heruntergeladen werden.