06.01.2012 – Presse

Hilfe beim Erhalt des Herzoglichen Mausoleums

Fördervertrag wird in Oldenburg überbracht

Kurzfassung: Dr. Rosemarie Wilcken, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), überbringt zusammen mit Dörte Lossin, Ortskuratorin Oldenburg der DSD, am 10. Januar 2012 um 11.00 Uhr  im Beisein von Staatssekretär Thomas Kossendey einen Fördervertrag über 100.000 Euro für die Dachsanierung des Herzoglichen Mausoleums in Oldenburg an Christian Herzog von Oldenburg. Das  im 18. Jahrhundert erbaute Herzogliche Mausoleum, ein Zentralbau, ist nunmehr eines von über 250 Projekten, die die 1985 gegründete Denkmalschutz-Stiftung dank privater Spenden und Mitteln der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Niedersachsen fördern konnte. 

Langfassung: Dr. Rosemarie Wilcken, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), überbringt zusammen mit Dörte Lossin, Ortskuratorin Oldenburg der DSD, am 10. Januar 2012 um 11.00 Uhr  im Beisein von Staatssekretär Thomas Kossendey einen Fördervertrag über 100.000 Euro für die Dachsanierung des Herzoglichen Mausoleums in Oldenburg an Christian Herzog von Oldenburg. Fassaden und Dach des Zentralbaus des 18. Jahrhunderts müssen dringend saniert werden. Von der DSD stehen nun aus den Erträgnissen der Lotterie GlücksSpirale, deren Destinatär die bundesweit operierende Stiftung seit 1991 ist, 100.000 Euro für Klempner- und Zimmererarbeiten zur Verfügung. Witterungsbedingte Schäden an der Dachdeckung, an der Konstruktion und an der Fassade können so saniert werden. 

Erstmals urkundlich 1108 erwähnt, nutzten die Grafen von Oldenburg ab dem 12. Jahrhundert die günstige topographische Situation zum Bau einer Wasserburg. 1345 bekam die Siedlung, die mittlerweile Oldenburg genannt wurde, von Graf Konrad I. von Oldenburg Bremisches Stadtrecht. Ab 1773 fiel Oldenburg nacheinander mehreren Herrscherhäusern zu. 

Unter Herzog Peter Friedrich Ludwig wurde Oldenburg Residenzstadt und im klassizistischen Stil umgebaut. Er errichtete auch das Herzog­liche Mausoleum auf dem Gertrudenfriedhof anlässlich des Todes seiner Ehefrau zwischen 1786 und 1790. Den Zentralraum auf nahezu quadratischem Grundriss deckt ein flaches Satteldach. Es ruht auf einem Sockelgeschoss, dessen Ecken mit Scheinquadern eingefasst sind. Der obere Wandabschluss wird durch einen umlaufenden Triglyphenfries unterhalb des Kranzgesims dargestellt. Die innere Belichtung übernimmt ein mittiges Oberlicht. Ursprünglich befand sich genau darunter die kreisrunde Öffnung für den Abgang zur Gruft, doch 1895 wurde die Öffnung nach Verlegung der Treppe geschlossen. Der Innenraum wird heute nach oben durch eine Spiegeldecke beendet. Im Zentrum der Nordwand befindet sich die Ädikula für die verstorbene Fürstin. In den beiden seitlichen Nischen fanden Prinz Georg und Erbprinzessin Adelheid ihre Ruhestätte. 

Nach Beseitigung der witterungsbedingten Schäden an Dachdeckung, Konstruktion und Fassade, kann jetzt auch der Innenraum restauriert werden. Das Herzogliche Mausoleum ist somit eines von über 250 Projekten, die die Denkmalschutz-Stiftung dank privater Spenden und Mitteln der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Niedersachsen fördern konnte. In Oldenburg zählen bereits die Johannis- und die Lambertikirche sowie das Grabmal von Hendorff zu den Förderprojekten der Stiftung. 

Bonn, den 6. Januar 2012/Schi