27.01.2020 – Rheinland-Pfalz

Landesförderung für Denkmalabbruch?

DSD bittet Land um sorgfältige Prüfung

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat sich in einem Brief an Andy Becht, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, gewandt, um angesichts der Neugestaltung der Kurparkanlagen in Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Nachdenken aufzufordern.

In dem von Dr. Steffen Skudelny unterzeichneten Schreiben erinnert der DSD-Vorstand daran, dass auch die Landesregierung den Abriss der denkmalgeschützten Kurparkanlagen noch vor kurzem bedauert habe. Man habe sie dabei als „ein bedeutendes Zeugnis der Bäderarchitektur der 1930er- bis 1950er-Jahre” anerkannt. Dass dem Kurparkensemble aufgrund seines Denkmalwertes eine große touristische Bedeutung und Attraktivität zukommt, sei unbestritten. Dennoch werde dieses in Deutschland sehr seltene Zeugnis des Bauhausstils durch die Stadt nun weitgehend aufgegeben, weil die Neugestaltung des Areals und damit der Abriss eines Großteils des Denkmals „notwendig“ sei. Für die Beantragung einer Förderung aus Landesmitteln muss der Antragsteller im Rahmen eines Tourismuskonzepts die „Notwendigkeit“ der zu fördernden Maßnahmen darstellen.

Nun setzt schon immer, doch gerade angesichts der heute gewachsenen Sensibilität, ein Abriss die sorgfältige Prüfung schonender Alternativen voraus, um einen nachhaltigen Umgang mit allen unseren Ressourcen sicherzustellen. Diese Prüfung ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die sich in ihrer Einschätzung mit der des Landesdenkmalbeirats in Übereinstimmung weiß, nicht hinreichend erfolgt. Dabei hatte die DSD in einem Schreiben an Bürgermeister Guido Orthen im April 2019 ein ergebnisoffenes Sanierungsgutachten zu fördern angeboten. Bedauerlicherweise wurde diese Offerte auf die Zukunft hin nicht genutzt. Zugleich wurde seitens der Stadtverantwortlichen nicht hinreichend bedacht, dass die Fördermöglichkeiten verschiedener Institutionen den Bedarf an öffentlichen Mitteln im Falle der bewahrenden Erhaltung merklich reduzieren könnten.

Aus dem nun leider laufenden Abriss ergeben sich zwei weitere bedenkenswerte Folgen. Die Auswirkung eines solchen Negativbeispiels auf die meist von privaten Denkmaleigentümer unternommenen Anstrengungen zum Erhalt und zur Pflege unseres gemeinsamen bauhistorischen Erbes ist nicht abzusehen. Zumal ein Abriss als ein herber Schlag gegen die Bewahrung historischer Zeugnisse in Rheinland-Pfalz angesehen werden müsse.

Daher bittet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz das Ministerium abschließend darum, diese Gesichtspunkte bei zukünftigen Förderungen zu berücksichtigen.