Ein Testament verfassen - aber wie?

Letztwillige Verfügungen können auf unterschiedliche Weise getroffen werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments. Es muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben und vom Erblasser mit vollem Vor- und Zunamen - unter Angabe des Ortes und des Datums der Unterzeichnung - unterschrieben sein. Das Testament sollte sicher, aber auffindbar oder auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Eine andere Möglichkeit ist das so genannte öffentliche Testament. Der Erblasser kann sich bei einem Notar beraten lassen und ihm seinen letzen Willen – auch mündlich – übermitteln. Der Notar setzt dann das Testament schriftlich auf und hinterlegt es beim zuständigen Amtsgericht.

Ehepaare können ein so genanntes Ehegattentestament errichten. In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sie sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen einen Dritten nach dem Ableben des Längerlebenden als Erben. Auch hierfür kann sowohl ein eigenhändiges als auch ein öffentliches Testament verfasst werden.

Sehr gerne können wir über Details einer etwaigen Verfügung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs sprechen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne!

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