Katastrophenhilfe für Denkmale
So erhalten Sie schnelle Hilfe
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Katastrophen-Hilfe: So erhalten Sie Unterstützung

So unterstützen wir von Katastrophen betroffene Denkmaleigentümer bei der Rettung und Wiederherrichtung ihrer Denkmale:

Eine erste finanzielle Sofort-Nothilfe von bis zu 2.500 € für Erstmaßnahmen vergeben wir unbürokratisch in einem schnellen und einfachen Verfahren.
Bei einem Förderbedarf  über 2.500 € für umfangreichere denkmalgerechte Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten reichen Sie bitte einen regulären  Förderantrag bei uns ein. 

Hinweis:
Das Nothilfeprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz dient vor allem dazu, erforderliche Notmaßnahmen zur Rettung Ihres Denkmals zu ermöglichen, um Zeit für Trocknung, Vermeidung von Folgeschäden und zur Beurteilung des tatsächlichen Schadensumfangs sowie der Bestimmung geeigneter Sanierungsmaßnahmen und deren Priorisierung zu gewinnen. Viele Schäden lassen sich durch denkmalerfahrene Fachleute reparieren. Bitte setzen Sie sich für die Einschätzung der Erst-/ oder Notsicherungsmaßnahmen mit Ihrer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde und mit denkmalerfahrenen Fachleuten (Architekten, Statiker, Zimmerleute, Lehmbauer, Maurer etc.) in Verbindung.  Ihren Förderantrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: nothilfe@denkmalschutz.de.


Nothilfe beantragen

Nothilfe bis zu 2.500 €

Hierfür reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren. Die Auszahlung der Mittel erfolgt umgehend nach Eingang des Antrags und entweder einer Bestätigung „denkmalgerecht“ durch die Untere Denkmalbehörde (per E Mail oder direkt auf dem Antrag) oder bei reinen Sicherungsmaßnahmen durch Bestätigung der Referenten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Rechnungskopien können nachgereicht werden, bitte fügen Sie später auch einen kleinen Sachbericht und Fotos hinzu.
Bitte senden Sie den Kurzantrag an folgende Mailadresse: nothilfe@denkmalschutz.de

Nothilfe > 2.500 €

Sollten umfangreichere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, so reichen Sie bitte einen regulären Antrag auf Förderung bei uns ein. Antrag und Verfahren sind gemäß unserer Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Wir beraten Sie auch gerne persönlich: Die für Ihre Region zuständigen Fachkollegen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Wir behalten uns grundsätzlich vor, die Projekte selber in Augenschein zu nehmen. 

Ansprechpartner

Hochwasser-& Katastrophenhilfe

Anlaufstelle für Katastrophen-Geschädigte

0228 9091-277

Sofort-Nothilfe bis 2.500 € beantragen