Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.
Die Ausschreibung des Preises in Berlin erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Landesdenkmalamts Berlin, der Architektenkammer und der Handwerkskammer Berlin. Die Preisverleihung findet am 4. Dezember 2024 im Roten Rathaus statt.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.
Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder lassen sich nach Eingabe von „Bundespreis“ in der Suche auf der Homepage des ZDH (https://www.zdh.de) und bei der DSD unter www.denkmalschutz.de/bundespreis herunterladen.