31.08.2021 – Presse , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein , Thüringen

Denkmaleigentümer aufgepasst!

Reparaturfähigkeit ist eines der herausragendsten Merkmale historischer Gebäude!

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) warnt vor Empfehlungen, die zum voreiligen Abbruch der vom Hochwasser geschädigten Denkmale raten. Die Stiftung erreichen zunehmend Hinweise auf derartige Ratschläge, hinter denen nicht selten mangelnde Erfahrung mit Fachwerkbauten, Unkenntnis
oder gar ortsfremde Verkaufsinteressen stehen.

Die aktuellen Aufräumarbeiten im Hochwassergebiet bestehen klarerweise neben dem Sichten und Sortieren auch im Entsorgen. Doch gerade für Denkmale ist dies ein kritischer Moment, denn leicht kann vorschnell verloren gegeben werden, was nur wenige Wochen später schwer bereut wird. Die überfluteten Regionen profitieren von ihren Denkmalen, die die touristische Qualität der Landschaften entscheidend prägen. Historische Ortschaften sind daher für ihre Bewohner nicht nur Heimat, sondern als Ausflugs- und Reiseziele auch die wirtschaftliche Grundlage ihrer Existenz.

Deshalb kommt es nach den großen Zerstörungen durch die Flut nun auf einen behutsamen Umgang mit denkmalgeschützten Bauten an. „Es muss jetzt vorsichtig gehandelt werden, damit die wirtschaftliche Grundlage der Orte auch für die Zukunft erhalten bleibt“, betont DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny. Allgemein gilt: die Reparaturfähigkeit ist eines der herausragendsten Merkmale historischer Gebäude!

Um Denkmaleigentümer beim Erhalt ihres kostbaren Besitzes zu unterstützen und eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen, hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm in 3 Stufen aufgelegt. Zudem hat sie eine Liste fachlich spezialisierter Sachverständiger, Handwerker und Berater auf ihrer Internetseite eingestellt, die als denkmalerfahrene Fachleute die erforderliche Sachkenntnis besitzen, die selbst allgemeine Baugutachter oder Sachverständige nicht immer haben.

Zur Webseite: www.denkmalschutz.de/denkmale-erhalten/hochwasserkatastrophe/nothilfe-foerderung-erhalten.html

Antrag Nothilfe: www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/PDF/Formulare_und_Listen/ANTRAG_HW_2021_mit_Anlagen.pdf

Die DSD hat zudem ein Sonderkonto für die vom Hochwasser geschädigten Baudenkmale eingerichtet:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Spendenkonto Soforthilfe Hochwasserkatastrophe
IBAN DE78 3804 0007 0555 5552 00.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz besitzt das DZI-Spendensiegel und das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats.