Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW erneut kritisch Stellung bezogen und diese veröffentlicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den 2020 vorgelegten Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW nach dem Eingang einer Vielzahl kritischer Stellungnahmen vollständig neu gefasst und im März 2021 eine neue Vorlage veröffentlicht.
Alle Organisationen des „Denkmalschutz-Bündnisses“ betrachten das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt. Eine gut funktionierende Struktur nun ohne Not zu zerstören, kann aus Sicht der Verbände und Initiativen nur zu negativen Folgen für die Denkmallandschaft im Lande führen.
Die Neufassung des Gesetzes verliert den Schutz der Denkmäler aus dem Blick. Insbesondere von der nachhaltigen Schwächung der Fachlichkeit und der Privilegierung fachfremder Interessen und einzelner Interessengruppen geht eine nicht zu tolerierende Gefährdung des kulturellen Erbes in NRW aus. Indem die Expertise der Denkmalfachämter im Bereich der Baudenkmalpflege nicht mehr abgerufen wird, verlieren die Denkmäler ihre weisungsungebundenen, von politischer Einflussnahme unabhängigen Fürsprecher. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist gerade eben nicht modern, sondern fällt deutlich hinter etablierte Standards zurück und gibt wirtschaftlichen Gesichtspunkten offenkundig Vorrang.
Diesen grundlegenden Webfehler können auch einzelne positiv zu würdigenden Punkte – darunter die Einrichtung eines Landesdenkmalrates und die Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten – nicht ausgleichen.
Das Denkmalschutz-Bündnis sieht weiterhin keine Erfordernis für eine komplette Neuaufstellung des Gesetzes und plädiert allenfalls für Modifikationen in Einzelaspekten, so wie es auch den bisherigen Evaluationen des Gesetzes entspricht. Dazu bieten alle Organisationen ihre Unterstützung an – damit Denkmäler in NRW eine Zukunft haben.
Zum Denkmalschutz-Bündnis haben sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V., der Verband der Restauratoren e.V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., der Westfälischer Heimatbund e.V. und die Deutsche Burgenvereinigung e.V. zusammengeschlossen.
Alle Stellungnahmen des Bündnisses sowie weiterer Denkmalpflege-Akteure und Organisationen sind abrufbar unter www.denkmalschutz-erhalten.nrw.
Am Sonntag, den 25. April 2021 beschäftigt sich auch das WDR 3 Forum mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW in der Sendung "Erbeschutz. Was bewirkt das neue Denkmalschutzgesetz?" um 18.04 Uhr. Miteinander diskutieren Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Andrea Pufke, Landeskonservatorin für das Rheinland und Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Dr. Holger Mertens, Landeskonservator für Westfalen-Lippe und Leiter des LWL-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Dr. Steffen Skudelny, Vorstand Deutsche Stiftung Denkmalschutz, und Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, Vorstand Kulturpolitische Gesellschaft. Es moderiert Dr. Michael Köhler (WDR/DLF).