Mit Blick auf unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen bedenken immer mehr Menschen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in ihrem Testament. So hilft ihr Vermögen auch über ihren Tod hinaus dort, wo es ihnen wichtig ist – und wofür sie sich vielleicht heute schon einsetzen.
Für die Widmung testamentarischer Zuwendungen steht Ihnen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder die Neugründung einer Treuhandstiftung offen.
Der große Vorteil, eine gemeinnützige Einrichtung wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung von der Erbschaftssteuer. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute.
Nähere Informationen zum Thema Erbschaften und Testamente erhalten Sie in unserer kostenlosen Broschüre "Auf die Zukunft bauen". Oder nehmen Sie persönlichen Kontakt mit uns auf.
Sie möchten, dass von Ihnen etwas bleibt - und Denkmalschutz liegt Ihnen am Herzen? Wir besprechen mit Ihnen gerne individuell und selbstverständlich vertraulich Ihre Möglichkeiten, mit Ihrem Testament Gutes für den Denkmalschutz in Deutschland zu bewirken. Ob in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses - wir klären gemeinsam, was Ihrem persönlichen letzten Willen am meisten entspricht.
Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch (Tel. 0228 9091-200) oder per E-Mail (testamente@denkmalschutz.de) zur Verfügung.
Iris Parsiegla
Testament-Service
0228 9091-200
Stefan Hanner
Testament-Service
0228 9091-200
Stefan János Wágner
Testament-Service
0228 9091-200
Hier finden Sie Tipps und Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres Letzten Willens