Ein Denkmal braucht besondere Talente

Interview mit Guido Siebert

Guido Siebert ist Kunsthistoriker und Teamleiter Vergabe & Beratung in der Abteilung Denkmalförderung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Welche Rolle spielt der Denkmalwert bei den Förderentscheidungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert gemäß ihrer Förderrichtlinien ausschließlich Objekte, die unter Denkmalschutz stehen. Die Gründe der Unterschutzstellung sind dabei zweitrangig. Die Stiftung betrachtet sämtliche Kulturdenkmale einschließlich ihrer Ausstattungen als gleichberechtigt. Sie berücksichtigt im Vergleich zu behördlichen Fördermittelgebern bei ihrer Förderentscheidung eine Mehrzahl von Aspekten, zu denen beispielsweise auch Denkmalbewusstsein der Eigentümer und besonderes bürgerschaftliches Engagement gehören. Zugleich arbeitet sie mit den Denkmalschutzbehörden eng zusammen und stimmt sich mit ihnen ab. Für die Bewertung der Förderanträge nimmt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gleichwohl selbst eine Einschätzung des Denkmalwertes vor. Sie trifft ihre Förderentscheidungen selbstbestimmt, unpolitisch und unabhängig von der öffentlichen Hand und mit der fachlichen Kompetenz ihrer Mitarbeiter und Berater.

Gibt es eine Denkmalkategorie oder Epoche, die auch Sie erst schätzen lernen mussten?

Zeitgleich aufgewachsen mit der Entstehung großer Plattenbausiedlungen musste ich später lernen, auch in einzelnen, scheinbar gesichtslosen Wohnbauten einen Denkmalwert zu erkennen. Inzwischen ringt die Denkmalpflege selbstverständlich auch um die Erhaltung exemplarischer Zeugnisse dieser Epoche und Bauweise.

Warum werden nicht alle historischen Gebäude unter Denkmalschutz gestellt?

Alter allein ist kein Kriterium für Denkmalschutz. Der Komplexität der Anforderungen werden nur ausgewählte Bauwerke mit besonderen „Talenten“ gerecht, die sie als Denkmal ausweisen. Hinzu kommt, dass es mit der Unterschutzstellung nicht getan ist, denn ihr folgt eine besondere Verantwortung. Es entstehen sowohl für Eigentümer wie auch für die Zivilgesellschaft und den Staat besondere Pflichten zur Erhaltung der Denkmale und ihrer Ausstattungen, die bereits bei der Unterschutzstellung Berücksichtigung finden müssen. Denkmale repräsentieren nicht nur eine Vergangenheit, sie benötigen auch Zukunft und müssen sich gegen den Wandel des Zeitgeschmacks behaupten können.

Welches außergewöhnliche Denkmal ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?

Besonders in Erinnerung ist mir die Sternwarte Sonneberg im südlichen Thüringen. Es handelt sich um einen bedeutenden Komplex unterschiedlicher Gebäude aus den 1920er Jahren, der im Zusammenspiel mit historischen Teleskopen und einem wertvollen Bildarchiv der Beobachtung und Erforschung des Sternenhimmels dient. Ein wertvolles technisches Denkmalensemble und Förderobjekt, für das wir uns gemeinsam mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und den Eigentümern um eine Zukunft bemühen, die sowohl in der denkmalgerechten Sanierung besteht, wie auch in der Entwicklung einer Nutzungsperspektive.

Lassen Sie uns gemeinsam Denkmale erhalten!

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